Invaliditätsschutz
Um das Risiko, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am Berufsleben teilnehmen zu können, abzudecken, ist es möglich, einen Invaliditätsschutz in die Riester-Rente zu integrieren.
Die Grenze der dafür verwendbaren Beiträge liegt bei 15 %. Um diesen Betrag gemindert fallen dann auch später die Rentenzahlungen aus, sollte der Kunde Invalide werden. Auf diese Weise kann der Kunde zwar den Staat an der Absicherung gegen die erheblichen Kosten einer Berufsunfähigkeit beteiligen, verliert dafür aber auch gegebenenfalls Kaufkraft im Alter. Im schlimmsten Fall kann das Szenario eintreten, in dem der Riester-Sparer sowohl eine niedrige Invalidenrente als auch eine niedrige Riester-Rente erhält, welche beide nicht zur Deckung der anfallenden Lebenshaltungskosten ausreichen. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass die Invalidenrente komplett versteuert werden muss. Sollte zudem auch eine Zusatzversicherung für die Hinterbliebenen abgeschlossen worden sein, darf das dafür aufgewendete Kapital, zusammen mit dem des Invaliditätsschutzes, nicht die 15 % Grenze des Gesamtkapitals überschreiten.
