Gleichberechtigung
Der Gesetzgeber hat seit 2006 bei Riester-Renten Unisex-Tarife vorgeschrieben. In der Zeit davor war es branchenüblich, für Frauen und Männer getrennte Tarife anzubieten.
Grund dafür war die niedrigere Lebenserwartung der männlichen Bevölkerung, sodass diese auch weniger Beiträge zahlen mussten. Durch die Angleichung haben sich die Tarife der Männer um etwa 7,5 % erhöht. Auf der anderen Seite wurden die Beiträge der Frauen im Schnitt 5 % günstiger.
Diese Handhabung ist eigentlich nicht mit der Politik privater Versicherer konform, da diese immer nach der individuellen Situation des jeweiligen Kunden und dessen Risiken Tarife bestimmen. Die Einführung des Unisex-Tarifs zog also eine komplette Neukalkulation nach sich, was einige Anbieter dazu bewegte, ihre Riester-Produkte einzustellen. Manche Banken und Fondsgesellschaften haben jedoch von vornherein auf eine Unterscheidung der Geschlechter verzichtet.
