Beamte
Wenn man den Zulagenantrag stellt, ist neben den Daten über den Sparvertrag, die geleisteten Beiträge und die Kinderzahl auch die Sozialversicherungsnummer anzugeben.
Beamte stehen nun vor der Problematik, dass sie eine solche gar nicht haben, wenn sie vorher nicht bereits in einem privaten Arbeitsverhältnis standen. Zur Lösung dieses Problems wurde die Zulagennummer eingeführt. Diese wird bei der Dienststelle beantragt. Die einst sehr engen Fristen bezüglich des Antrags für Beamte wurden gelockert. Mittlerweile wurde die Frist auf zwei Jahre angehoben und an das Niveau des Zulagenantrags angepasst. Beamte müssen aber zudem ihre Versorgungsstelle ermächtigen, die Daten über die gezahlten Dienstbezüge an die Zentralstelle weiterzugeben. Die Unternehmen, die Riester-Renten anbieten, müssen die Beamten darüber informieren.
