Zulagenförderung
Die Riester-Rente ist die einzige, die nicht nur über Steuer- oder Sozialabgaben gefördert wird, wie es zum Beispiel bei Betriebsrenten der Fall ist, sondern tatsächlich mit direkten Zuschüssen.
So bleibt die Riester-Rente auch für den Personenkreis interessant, der nur wenig Steuern zu zahlen hat. Die Grundzulage wird für jeden Riester-Vertrag gezahlt. Diese erhält der Sparer, sobald jährlich 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt wurden. Bei Beamten wird die gesamte Besoldung herangezogen. Vor dem Jahr 2008 galt noch die Riester-Treppe, welche die Förderung nach und nach einführte.
Des Weiteren wird für jedes Kind, das ein Anrecht auf Kindergeld hat, eine Zulage gezahlt. Familien sollen so durch die Riester-Rente besondere Förderung erfahren. Die Kinderzulage unterscheidet sich aber in der Höhe, abhängig von dem Geburtsjahr des Kindes. So werden für jedes Kind, dass 2008 oder später geboren wurde 300 € und für jedes früher geborene 185 € gezahlt. Die Grundzulage wurde 2008 von 114 € auf 154 € erhöht. Kinderreiche Familien können also besonders effizient sparen und erhalten die höchste Förderquote. Dabei muss die jährliche Sparleistung von 4 % des Vorjahreseinkommens nicht vom Sparer alleine erbracht werden, sondern aus Eigenbetrag und Zulage.
Die Obergrenze der Förderung beträgt 2.100 €, auch wenn 4 % des letzten sozialversicherungspflichtigen Einkommens einen höheren Betrag ausmachen würden. Darüber hinaus gibt es keine weiteren Zulagen oder Steuererleichterungen.
Für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, wird die Kinderzulage gezahlt. Im Allgemeinen wird diese Zulage nicht länger als bis zum 25. Lebensjahr des Kindes gewährt. Wehr- und Zivildienstzeit können angerechnet werden und die maximale Förderdauer erhöhen, genauso wie Behinderungen des Kindes. Die Kinderzulage wird generell der Mutter zugeschrieben, solange nichts anderes von den Eltern beantragt wurde.
