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Steuerliche Förderung

Der Sonderausgabenauszug, mit dem die Beiträge der Riester-Rente von der Steuer abgesetzt werden können, ist auf 2.100 € im Jahr limitiert.

Die Grenze lag vor 2008 noch bei 1.575 €. Der Abzug lohnt sich also sehr für Bürger, die hohe Steuern zahlen müssen. Bei hoher individueller Progression erhält man annähernd die Hälfte der Beiträge vom Finanzamt zurück. Es sollte jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass der Sonderausgabenabzug als Letztes berücksichtigt wird und erst nach Abzug aller anderen Kosten und Ausgaben angesetzt wird.

Auch bei der steuerlichen Förderung muss, wie bei den Zulagen, ein Zulagenantrag für Gutschriften im Folgejahr gestellt werden. Dem Finanzamt müssen die gezahlten Beiträge für die Riester-Rente genauso gemeldet werden. Das Unternehmen, bei dem das Riester-Produkt abgeschlossen wurde, stellt dazu eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt zur Verfügung. Diese wird dann einfach der Steuererklärung beigefügt und die geleisteten Beiträge in der Anlage AV eingetragen. Anschließend werden vom Finanzamt die Riester-Beiträge der gezahlten Steuern abgezogen. Von der daraus errechneten Steuerersparnis werden aber die sonstigen geleisteten Zulagen abgezogen. Sollte dieser Betrag positiv sein, wird die Steuerlast gesenkt und von der Steuerschuld abgezogen oder an die besteuerte Person ausgezahlt. Es findet also eine sogenannte Günstigerprüfung statt.

Wer also hohe Steuern zahlt, ist gut beraten, wenn er sich auf die steuerliche Förderung konzentriert und möglichst viel vom Sonderausgabenabzug Gebrauch macht. So wird eine starke Förderquote und eine spätere hohe Riester-Rente erzielt.

Ist das sozialversicherungspflichtige Einkommen höher als 52.500 € spielt es keine Rolle mehr, auf welche Förderung man sich konzentriert. Die 4 %, die für die Zulagenförderung erwartet werden, schöpft der Steuerzahler in diesem Fall schon mit dem Sonderausgabenabzug von 2.100 € gänzlich aus. Es werden also die Voraussetzungen für beide Förderungsvarianten auf einmal erfüllt.

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