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Förderungen

Die Förderungen des Staates für die Riester-Rente bestehen nach § 10a EStG aus Zuschüssen und Steuerfreibeträgen. Hierbei sollen nicht nur Familien mit Kindern und Haushalte mit geringen Einkommen profitieren, sondern auch Besserverdienende, gerade durch die mögliche Steuererleichterung.

Die guten Renditen, die der Sonderausgabenabzug und die Zulagen ermöglichen, stehen aber nicht jedem zu. Es sollte also geprüft werden, inwieweit man zu einer der Gruppen gehört, die vom Bund gefördert werden.

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