Förderung
Die Rürup-Rente wird vom Gesetzgeber steuerlich gefördert. Die Förderung ist als Sonderausgabenabzug im § 10 Abs. 3 Nr. 2b EStG geregelt. Geleistete Beiträge werden im Folgejahr in der Einkommensteuererklärung im vorgeschriebenen Umfang geltend gemacht.
Anders als bei Werbungskosten ist bei Sonderausgaben die Höhe, die abgesetzt werden kann, limitiert. Hierbei dürfen Beiträge für Basisrenten nicht mit mehr als 20.000 € pro Jahr abgesetzt werden. Im Jahr 2005 galt dabei eine Grenze von 60 %. In den jeweils folgenden Jahren wird diese um je zwei Prozentpunkte erhöht, bis 2025 100 % erreicht sind. Diese lange Übergangszeit bildet für viele, die sich heute für ein Rürup-Produkt entscheiden, den größten Teil der Ansparphase. Das bedeutet vor allem, dass sich jedes Jahr die jeweilige Förderquote ändert. Hat der Rürup-Kunde zum Beispiel im Jahre 2008 10.000 € geltend gemacht, war das zu 66 % möglich, also mit einem Betrag von 6.600 €. Im Jahr 2009 sind es dann schon 68 % und damit 6.800 €. Erst im Jahr 2025 würden dann volle 10.000 €, wie in diesem Fall, absetzbar sein. Die Zahlen gelten für einen ledigen Steuerzahler, bei Ehepaaren gelten die doppelten Werte.
