Eigenheimförderung
Privat abgeschlossene Riester-Verträge bieten die Möglichkeit einer Beleihung beim Bau oder Kauf eines Eigenheims. Der Betrag darf jedoch nicht niedriger als 10.000 € beziehungsweise nicht höher als 50.000 € sein und muss bereits in dem gewünschten Umfang durch den Riester-Vertrag angespart vorliegen.
Folglich vergeht in den meisten Fällen einige Zeit, bis diese Option für den Riester-Kunden in Frage kommt. Die Frist für eine Entnahme liegt hier bei drei Monaten. Zur Zeit steht eine Erhöhung des Kapitals, das für den Kauf eines Eigenheims entnommen werden kann, zur Debatte. Außerdem sollen Immobilienkredite direkt gefördert werden.
Die Entnahme des Kapitals gilt als Eigendarlehen und wird deswegen zinsfrei zurückgezahlt. Dies geschieht in gleichen monatlichen Raten spätestens zwei Jahre nach dem Kauf der Immobilie. Bis zum Renteneintritt muss das Eigendarlehen aber getilgt sein. Sollte der Kunde mehr als zwölf Monate mit seinen Zahlungen in Verzug kommen, ist er gezwungen, sämtliche Zulagen und Steuervorteile zu erstatten. Gleiches gilt anteilig, sollte die Immobilie vermietet oder veräußert werden, wenn der Erlös nicht in ein neues Eigenheim oder in den Riester-Vertrag fließt.
