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Ausstieg und Wechsel

Wie bei Versicherungen üblich, kann der Kunde auch bei Riester-Verträgen innerhalb eines Monats nach Antragsstellung schriftlich und ohne Angabe von Gründen kündigen.

Neben diesem Widerrufsrecht besteht auch ein Widerspruchsrecht. Bis zu einem Monat nach der ersten Beitragszahlung kann hier schriftlich und ohne Angaben von Gründen gekündigt werden, wenn dem Kunden bei Vertragsabschluss alle Verbraucherinformationen vollständig und schriftlich vorgelegen haben. Diese Frist verlängert sich auf ein Jahr, sollten die Informationen nicht vollständig gewesen sein. Hier ist aber eine Begründung notwendig und ein Beratungsfehler nachzuweisen. Ansonsten besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung. Im Allgemeinen sehen Riester-Verträge hier eine Frist von drei Monaten vor. Sollte das Kapital jedoch nach der Kündigung nicht in einen neuen zertifizierten Riester-Vertrag fließen, müssen die staatlichen Förderungen zurückgezahlt werden. In diesem Fall behält das Riester-Unternehmen die Zuschüsse und eingesparten Steuern ein und leitet diese an die zentrale Zulagenstelle weiter. Es sollte beachtet werden, dass bei einer vorzeitigen Kündigung die Erträge aus der Anlage versteuert werden müssen.


Beitragsfreistellung
Sollte sich das Einkommen eines Riester-Kunden temporär stark verringern oder ausfallen, besteht die Möglichkeit, den Riester-Vertrag beitragsfrei zu stellen und ruhen zu lassen. Während dieser Ruhezeit werden keine Beiträge gezahlt, aber auch keine Zulagen geleistet. Das Kapital wird in dieser Zeit weiter verzinst. Das Riester-Unternehmen kann für die Beitragsfreistellung Gebühren verlangen. Für den Kunden ist es aber günstiger, als wenn er den Vertrag kündigt und später das Kapital neu anlegt.

Dem Kunden ist es freigestellt, während der Laufzeit des Riester-Vertrags mit dem bereits angesparten Kapital zu wechseln. Der Wechsel kann innerhalb desselben Riester-Anbieters zu einem anderen Produkt oder gar zu einem anderen Unternehmen geschehen. Der Anbieter seinerseits darf aber ein Wechselentgelt verlangen. Außerdem werden meistens für das neu gewählte Produkt Abschlussgebühren berechnet, was einen Wechsel im Ganzen sehr teuer machen kann. Die Kündigungsfrist bei einem Wechsel liegt für Riester-Verträge bei drei Monaten.

Neben dem Wechsel ist es zudem möglich, die Zulagen auf maximal zwei Riester-Verträge zu verteilen. Da aber bei zwei Verträgen auch zweimal Vertriebskosten berechnet werden, lohnt sich ein Aufsplitten der Zulagen kaum.


Altverträge
Bei Altverträgen, die ohne Förderung vor dem 1. August 2001 zur Altersvorsorge abgeschlossen wurden, ist es durchaus möglich, diese auf einen Riester-Vertrag mit Förderungen umzuzeichnen. Ein Rechtsanspruch besteht aber nicht, sodass auf die Kulanz des Anbieters gehofft werden muss. Generell ist eine Änderung solcher Spar- und Versicherungsverträge kritisch zu beurteilen, da mit komplizierten Besteuerungen, niedrigeren Auszahlungsbeträgen und diversen Kosten zu rechnen ist. Den Vertrag ruhen zu lassen, ist meistens die bessere Entscheidung.

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