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Rentenversicherung

Wie bei branchenüblichen Rentenversicherungen wird auch bei dieser Riester-Variante eine garantierte Rente zugesprochen. Zu dieser kommen noch eine Mindestverzinsung und gegebenenfalls eine Überschussrente hinzu. Auf diese besteht allerdings kein Rechtsanspruch.

Es sollten also bei einem Vergleich verschiedener Angebote die garantierte Rente sowie die Gesamtrente inklusive der Überschüsse berücksichtigt werden. Die Angaben der Versicherer müssen durch versicherungsmathematische Regeln ermittelt worden sein und können als realistisch betrachtet werden.

Bei der Riester-Rentenversicherung werden die Beiträge, ähnlich wie bei konventionellen Rentenversicherungen, auf vier oder fünf Posten verteilt. Als Erstes sind die Abschluss- und Vertriebskosten zu nennen. Dieser Teil geht im Ganzen an den Versicherungsvertreter und die anfallenden Vertriebskosten. Anders als bei den üblichen Rentenversicherungen müssen diese Kosten über die ersten fünf Jahre verteilt kalkuliert werden. Bei Verträgen vor 2004 gilt sogar eine Grenze von zehn Jahren. Dabei gilt, dass eine längere Kalkulationszeit besser für den Verbraucher ist, da so mehr Geld für die direkte Anlage bleibt.

Sind die Abschluss- und Vertriebskosten subtrahiert worden, wird der Rest des Beitrags auf drei Töpfe verteilt. Dabei handelt es sich um einen Posten für die Verwaltung der Rentenversicherungsabwicklung, einen für die Vorsorge beim Ableben des Kunden und natürlich einen Posten für die Geldanlage. Dieser ist zugleich der größte Topf. Nach den Regularien der Versicherungsaufsicht wird das Kapital vor allem in festverzinsliche Wertpapiere und teilweise in Immobilien und Aktien angelegt. In den meisten Fällen wird sehr vorausschauend kalkuliert, sodass bei Rentenantritt Verwaltung und Risikovorsorge weniger Beiträge verbrauchen als erwartet und die Geldanlage begünstigt werden kann.

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