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Abschluss der Riester-Rente

Zunächst ist es ratsam, sich ein Bild über die wahrscheinliche Versorgungslücke im Alter zu machen. Diese errechnet sich aus der Differenz von Ausgaben im Rentenalter und den Einnahmen der gesetzlichen Rente sowie der Betriebsrente, Einkünften aus Vermietung oder Kapitalerträgen aus Zinsen und anderen Sparverträgen.

Danach fällt es leichter, die verschiedenen Angebote zu vergleichen. Zu beachten ist hier die spätere Gesamtrendite, also die effektive jährliche Wertsteigerung der Riester-Rente, die jeder Anbieter vor Vertragsunterzeichnung angeben muss. Zwar ist diese Prozentzahl nicht garantiert, sie muss aber sinnvoll hergeleitet werden. Als zweite Kennzahl ist die Rendite auf den Eigenbetrag interessant. Diese spiegelt die effektive Wertsteigerung der Beiträge ohne staatliche Zulagen wider. Zuletzt bietet sich noch das prognostizierte Gesamtkapital zum Vergleich an. Es sollte jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass bei prognostizierten Werten Versicherungen anders rechnen als Banken und Fondsgesellschaften. Versicherungen gehen üblicherweise von jährlich steigenden Rentenzahlungen aus, wohingegen Banken und Fondsgesellschaften eine konstante Rente zahlen.

Nach dem Vergleich der Angebote steht die Entscheidung für ein bestimmtes Produkt an. Hierbei ist nicht nur die Rendite, sondern auch die Variante entscheidend, die sich in Banksparplan, Fondssparplan und Rentenversicherung gliedert. Die Fondsvariante bietet zwar die höchste Renditechance, ist aber auch risikoreicher als die anderen. Der sicherheitsbewusste Sparer wird wahrscheinlich zur Rentenversicherung oder zum flexiblen Banksparplan greifen.

Der Vertrag
Ist die Wahl getroffen, steht der Vertrag über das Riester-Produkt an. Hier werden zahlreiche persönliche Daten verlangt, aber auch die Entscheidung, welche Strategie genutzt werden soll. Zum einen kann sich der Fokus auf die Förderung durch Zulagen und zum anderen auf Förderung durch Steuererleichterung richten.

Der Durchschnittsverdiener wird weniger für volle Zulagen leisten müssen als für den vollen Sonderausgabenabzug der Steuer. Im Gegenzug bringt die Variante der Steuererleichterung später eine höhere Rente. Als Voraussetzung für die volle Zulage müssen jährlich 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt werden. Die Steuererleichterung wird voll gewährt, wenn jährlich 2.100 € eingezahlt werden. Vor 2008 galten im Zuge der Einführung in beiden Fällen aber geringe Sätze und Beträge. Jedes zweite Jahr werden mittels der Riester-Stufen die Beiträge angepasst. Gerade für Sparer mit Kindern und geringem Einkommen lohnt sich der Fokus auf die Zulagen, während Besserverdienende sich an dem Sonderausgabenabzug orientieren sollten, um ihre höhere Steuerbelastung zu reduzieren.

Da die Möglichkeit besteht, Jahresbeiträge auch als Ganzes auf einmal zu zahlen, ist es kein Problem, einen Riester-Vertrag am Ende eines Jahres abzuschließen und auf Januar zurückdatieren zu lassen.

Zulagenantrag im Folgejahr
Hat der Sparer nun für alles Notwendige gesorgt, sollte er auf keinen Fall vergessen, im Folgejahr den Zulagenantrag zu stellen. Dieses von der Bank oder dem Versicherer verschickte Schriftstück muss ausgefüllt zurückgesandt werden. Andernfalls werden die Zulagen nicht auf dem Konto gutgeschrieben. Wurde dieser Antrag aber bereits einmal gestellt, verlängert er sich automatisch jährlich. Lediglich persönliche Daten müssen erneut angegeben werden, sollten sie sich ändern. Mit dem besagten Antrag erhält der Kunde zusätzlich ein Formular für das Finanzamt, das der Steuererklärung beigefügt werden soll. Das Amt prüft dann die Höhe des Sonderausgabenabzugs.

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