Risikoausschlüsse
Wie in allen anderen Versicherungssparten, gibt es in der Rechtsschutzversicherung einige Risikoausschlüsse. Risiken, die nicht kalkulierbar oder besonders kostenträchtig sind, oder solche, die nur eine kleine Gruppe der Versicherten betreffen, werden nicht versichert.
Damit der Risikoausschluss greift, muss die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit einem der aufgeführten Ausschlussgründe stehen, ein loser zeitlicher Zusammenhang reicht dafür nicht. Wenn der Versicherungsnehmer beispielsweise auf dem Weg zur Baustelle, auf der er als Bauherr fungiert, einen Unfall hat und den Unfallgegner auf Schadenersatz verklagen möchte, besteht Rechtsschutz. Hat er aber auf der Baustelle einen Unfall beim Abladen von Baumaterial, so greift der Baurisikoausschluss.
Es besteht grundsätzlich kein Rechtsschutz, wenn die Angelegenheit auf einer Straftat beruht, die der Versicherungsnehmer begangen hat. Stellt sich ein Zusammenhang mit einer Straftat erst heraus, wenn der Versicherer bereits geleistet hat, so kann er diese Leistungen vom Versicherungsnehmer zurückverlangen.
