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Pflichten

Nach Eintritt des Rechtsschutzfalls haben sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer bestimmte Pflichten zu erfüllen, um die problemlose Abwicklung des Rechtsschutzfalls und den Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Der Versicherungsnehmer kann diesen schnell gefährden, wenn er sich nicht an seine Pflichten hält. Genauso wichtig ist es für den Versicherungsnehmer aber, die Pflichten des Versicherers zu kennen und die Rechte, die ihm selbst erwachsen, wenn der Versicherer besagten Pflichten nicht nachkommt.


Weitere Informationen zu den Pflichten beider Seiten finden sich hier:

  • Versicherungsnehmer
  • Verspätete Meldung
  • Versicherer
  • Verzug des Versicherers
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