Zurück zum Rechner

Rechtsschutzfall

Als Rechtsschutzfall wird der Vorfall bezeichnet, der den Versicherer zum Eintritt verpflichtet und der darüber hinaus Voraussetzung für dessen Leistungspflicht ist.

Je nach Leistungsart gelten für den Eintritt des Rechtsschutzfalls unterschiedliche zeitliche, örtliche und sachliche Rahmenbedingungen, die entweder eine Leistung nach sich ziehen oder ausschließen.

Doch nicht nur der Eintritt des Rechtsschutzfalls ist für die Frage der Leistungspflicht des Versicherers wichtig. Auch die Pflichten des Versicherers und Versicherungsnehmers rund um den Rechtsschutzfall sind dafür, ob die Versicherung greift, entscheidend.

Umfassende Informationen zum Rechtsschutzfall finden sich im Folgenden:

  •     Eintritt des Rechtsschutzfalls
  •     Pflichten
  •     Rechte und Pflichten bei Deckungsablehnung
Zurück zum Rechner

finanzcheck.de der kostenlose und offizielle Preis-Leistungs-Vergleich aller Testsieger.
Kfz-Versicherung, Private Krankenversicherung, Zahn-Zusatzversicherung, Rechtsschutzversicherung.
© 2010 - 2012 finanzcheck.de, Hamburg. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.
Unternehmen | Service | Impressum | AGB | Datenschutz | Newsletter | News

Hotline
overlay