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Leistungsumfang bei Deckungszusage

Der Versicherer trägt bei weitem nicht alle Kosten, die dem Versicherungsnehmer im Laufe eines Rechtsstreits entstehen; es ist aber genau festgelegt, welche Kosten bis zu welcher Höhe übernommen werden.

Dabei kann man sagen, dass Gerichtskosten im Allgemeinen komplett übernommen werden, Anwaltskosten dagegen nur in einem bestimmten Rahmen. Außerhalb dieser Kosten steht die Kaution, für die der Versicherer ein zinsloses Darlehen in der vereinbarten Höhe gewähren muss.

Der Versicherer muss die Kosten übernehmen, sobald der Versicherungsnehmer nachweist, dass er zu deren Zahlung verpflichtet ist oder sie bereits bezahlt hat. Der Versicherungsnehmer ist aber nicht dazu verpflichtet, die Kosten zunächst selbst zu übernehmen, um sie sich anschließend vom Versicherer erstatten zu lassen. Wenn der Versicherungsnehmer Kosten in Fremdwährung aufwendet, werden ihm diese in Euro zum Wechselkurs des Tages, an dem er die Kosten bezahlt hat, erstattet.

Wurde ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Versicherungsnehmers eröffnet, so gestaltet sich die Kostenerstattung völlig anders. In diesem Fall zahlt der Versicherer den Betrag in die Masse. Der Anwalt des Versicherungsnehmers beispielsweise wird dann nur in Höhe der Insolvenzquote bezahlt.

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