Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
Im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben, versichert.
Kurzfristige Mietverhältnisse, wie zum Beispiel ein Hotelaufenthalt, und die Pacht für Kleinstgrundstücke wie etwa Kleingärten, sind nicht über den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz versichert, sondern über den Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz. Auch fällt etwa eine Jagd nicht unter den Grundstücks-Rechtsschutz, da hier nicht ein Grundstück, sondern lediglich das Jagdrecht auf ebendiesem verpachtet wird.
Die Auseinandersetzungen eines Wohnungseigentümers mit Miteigentümern oder dem Verwalter sind allesamt vom Versicherungsschutz eingeschlossen.
Es sind auch alle Ansprüche aus dinglichen Rechten wie Eigentum oder Erbbaurecht an der betreffenden Immobilie versichert. Damit sind auch Nachbarschaftsstreitigkeiten, die aus einer Beeinträchtigung des Eigentums des Versicherungsnehmers entstehen, versichert. Eine solche Beeinträchtigung besteht etwa, wenn der Nachbar die Grundstücksgrenze überbaut oder bei Lärmemissionen auf dem Nachbargrundstück.
