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Rechtsschutz im Vertrags- und Sachrecht

Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, wie zum Beispiel Eigentum, die nicht über den Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz oder Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz abgedeckt sind.

Versichert sind Streitigkeiten über Versicherungsverträge, gesetzliche wie vertragliche Schuldverhältnisse, genauso wie Streitigkeiten über das Zustandekommen oder die Wirksamkeit eines Vertrags oder Schuldverhältnisses.

Auseinandersetzungen, die im Bereich der öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnisse und körperschaftlichen Rechtsverhältnisse liegen, fallen dagegen nicht unter den Versicherungsschutz. Auseinandersetzungen im gewerblichen Bereich sind grundsätzlich nicht versichert, außer sie fallen unter den Landwirtschafts-Rechtsschutz.

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