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Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

Der Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen versichert die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten.

Das Abschleppen eines Fahrzeugs wegen eines Park- oder Halteverbots ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ebenso sind alle Verfahren ausgeschlossen, in denen es um Anordnungen geht, die nicht primär die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs regeln, sondern nur Bezug zum Straßenverkehr haben, wie verkehrswirtschaftliche, arbeitsrechtliche und gewerbe-polizeiliche Anordnungen.

So dient beispielsweise die europäische Tiertransportverordnung in erster Linie dem Schutz der Tiere und berührt dabei den Verkehr nur wenig. Verfahren aufgrund dieser Verordnung sind demnach nicht versichert: Es besteht also kein Rechtsschutz, wenn der Versicherungsnehmer nicht als Verkehrsteilnehmer, sondern beispielsweise als Gewerbetätiger betroffen ist.

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