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Rechtsschutz vor Steuer- und Sozialgerichten

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

Der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten versichert die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.

Die Versicherung kann nur in Inlandsfällen in Anspruch genommen werden. Versicherungsschutz besteht außerdem nur für private Steuern. Nur die Kostenübernahme des gerichtlichen Verfahrens ist versichert, das vorgeschaltete Einspruchsverfahren dagegen nicht.

Zu den versicherten Abgaben und Steuern gehören auch Zölle; Zwangsgelder, wie beispielsweise zur Durchsetzung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sind dagegen vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Die Verteidigung wegen einer steuerrechtlichen oder abgaberechtlichen Ordnungswidrigkeit oder Strafvorschrift fällt unter den Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und ist somit über den Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten nicht versichert.

Sozialgerichts-Rechtsschutz

Der Sozialgerichts-Rechtsschutz versichert die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten. Es sind solche Angelegenheiten versichert, in denen die Sozialgerichte zuständig sind, wie zum Beispiel Angelegenheiten der gesetzlichen Kranken- oder Sozialversicherung.

Es sind ausschließlich gerichtliche Verfahren versichert und nicht die Antrags- und Widerspruchsverfahren. Außerdem sind Auslandsverfahren explizit ausgeschlossen.

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