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Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz versichert die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren. Das Disziplinarrecht betrifft hauptsächlich Dienstverhältnisse öffentlich-rechtlicher Art wie etwa in den Wehrberufen.

Das Standesrecht gilt nur für bestimmte Berufe. Zu diesen gehören Rechts- und Patentanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Börsenmakler, Architekten und Angehörige der Heilberufe.

Rechtsschutz besteht nicht, wenn dem Versicherungsnehmer eine vorsätzlich begangene Straftat vorgeworfen oder nachgewiesen wird.

Der Versicherungsschutz beginnt, sobald dem Versicherungsnehmer mitgeteilt wird, dass ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet wurde.

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