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Beratungs-Rechtsschutz

Der Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht versichert Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in Angelegenheiten der betreffenden Rechtsgebiete, wenn die Beratung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängt.

Versicherungsschutz besteht nur für schriftliche und (fern-)mündliche Beratung oder Auskunft, nicht aber für Gutachten. Gegenstand der Beratung kann sowohl deutsches als auch ausländisches Recht sein, solange sie durch einen in Deutschland zugelassenen Anwalt erfolgt.

Der Rechtsschutz entfällt nachträglich, wenn die beratende Tätigkeit fortgesetzt wird und der Anwalt außergerichtlich tätig wird. In diesem Fall müssen dem Versicherer bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet werden.

Wenn der Versicherungsnehmer Verbraucher ist, erhält der Rechtsanwalt für eine Beratung höchstens 250 €, für eine Erstberatung nur 190 €. Ist der Versicherungsnehmer kein Verbraucher, so richtet sich die Gebühr nach der ortsüblichen Vergütung.

Einige Rechtsschutzversicherer bieten für Senioren auch eine Versicherung für eine Testaments-Beratung an, ansonsten umfasst der Versicherungsschutz jedoch keine vorsorglichen Beratungen.

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