Leistungsarten
In den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) sind die unterschiedlichen Leistungsarten festgelegt, welche die Rechtsschutzversicherung umfassen kann.
Die Leistungsarten sind bei den meisten Versicherern gleich und werden höchstens noch etwas erweitert. Sie werden in verschiedenen Versicherungspaketen miteinander kombiniert, einzeln lassen sie sich dagegen nicht abschließen.
In den Leistungsarten ist der jeweils versicherte Bereich genau definiert.
