Privatrechtsschutz für Selbständige
Im Privat-Rechtsschutz für Selbständige sind der Versicherungsnehmer und sein Lebenspartner versichert. Für Kinder des Versicherungsnehmers gilt der Rechtsschutz höchstens bis sie ihr 25. Lebensjahr vollendet haben, heiraten oder ins Berufsleben eintreten.
Versichert sind allein der private Bereich und berufliche Bereiche, die nicht mit der Selbständigkeit in Zusammenhang stehen.
Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten und Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-RS
- Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Beratungs-RS im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr selbständig tätig ist oder sein Gesamtumsatz mit seiner selbständigen Tätigkeit 6.000 € im Jahr nicht übersteigt, so wandelt sich der Privat-RS für Selbständige automatisch in den Privat- und Berufs-RS für Nichtselbständige um.
