Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
Versichert sind der private und der berufliche Bereich des Versicherungsnehmers sowie nichtselbständige Tätigkeiten. Mitversichert sind sein Lebensgefährte und die Kinder, solange sie ihr 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht verheiratet und noch nicht berufstätig sind.
Die Kinder sind jedoch in ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer eines Motorfahrzeugs zulande, zu Wasser und in der Luft nicht versichert. Neben der Familie des Versicherungsnehmers sind auch seine Beschäftigten sowie berechtigte Fahrer und Insassen eines Fahrzeugs, das auf ihn zugelassen ist, versichert.
Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für im Versicherungsschein bezeichnete selbst genutzte Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile (kann ausgeschlossen werden)
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht sowie Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten für den privaten Bereich, für die Ausübung nichtselbständiger Tätigkeiten und im Zusammenhang mit der Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zulande
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Haltung, Erwerb, Miete und Leasing eines Motorfahrzeugs zu Wasser und in der Luft sind nicht versichert.
Der Versicherungsschutz entfällt, wenn der Fahrer keine Fahrerlaubnis besitzt, er nicht zum Führen des Fahrzeugs berechtigt ist oder das Fahrzeug nicht zugelassen oder mit einem Versicherungskennzeichen versehen ist. Versicherungsschutz genießen dann nur Personen, die von den genannten Umständen nichts wussten und auch nichts wissen konnten.
Wenn der Versicherungsvertrag endet, weil der Versicherungsnehmer seinen Beruf aufgibt oder stirbt, so bleibt der Versicherungsschutz ein weiteres Jahr für Rechtsschutzfälle erhalten, die im Zusammenhang mit der ehemaligen Tätigkeit des Versicherungsnehmers stehen.
