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Berufsrechtsschutz für Selbständige

Versicherungsschutz besteht im Berufs-Rechtsschutz für Selbständige für die im Versicherungsschein eingetragene selbständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers.

Von ihm beschäftigte Personen sind in ihrer entsprechenden Tätigkeit ebenfalls versichert.

Versichert sind außerdem Vereine und deren gesetzliche Vertreter, Angestellte und Mitglieder in ihren Tätigkeiten für den Verein.


Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Wenn der Versicherungsvertrag endet, weil der Versicherungsnehmer seinen Beruf aufgibt oder stirbt, so bleibt der Versicherungsschutz ein weiteres Jahr für Rechtsschutzfälle erhalten, die im Zusammenhang mit der ehemaligen Tätigkeit des Versicherungsnehmers stehen.


Kfz-Gewerbe-Rechtsschutz
Für Betriebe des Kraftfahrzeughandels und -handwerks, Fahrschulen und Tankstellen besteht neben den oben genannten Leistungsarten auch Verkehrs-RS für die auf den Versicherungsnehmer zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Fahrzeuge zulande sowie Fahrer-RS. Versichert sind der Versicherungsnehmer und alle Personen, die im Betrieb beschäftigt sind, in Fällen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb stehen.

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