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Nichtselbständige

Die Beiträge für Nichtselbständige sind etwas niedriger als die für Selbständige. Man sollte jedoch beachten, dass in der Rechtsschutzversicherung automatisch jeder seinen Status als Nichtselbständiger verliert, der neben seinem nichtselbständigen Hauptberuf eine weitere selbständige Tätigkeit ausübt, mit der er über 6.000 € im Jahr umsetzt.

Sollte dies der Fall sein, so werden Verträge für Nichtselbständige in Verträge für Selbständige umgewandelt, womit dann auch der höhere Beitrag anfällt.


Für Nichtselbständige werden folgende Versicherungsformen angeboten:

  •     Privat- und Berufsrechtsschutz
  •     Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
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