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Wartezeit

Reguläre Wartezeit

Die reguläre Wartezeit beträgt für private Krankenzusatzversicherungen drei Monate. In diesen drei Monaten erhält der Versicherte keine Leistungen, muss aber Beiträge an den Versicherer zahlen. Auch bei anderen Zusatzversicherungen kann der Versicherungsnehmer keine Leistungen erhalten. Die Wartezeiten bestehen aus verschiedenen Gründen. Für absehbare und unmittelbar nach Versicherungsabschluss ärztliche Behandlungen, gleichgültig ob ambulant, stationär oder zahnärztlich. Der Versicherer schützt sich mit der Wartezeitregelung vor hohen Kosten zu Beginn der Vertragslaufzeit, indem er selbst in diesem Zeitraum nicht zu Leistungen verpflichtet ist.

Die Wartezeit gilt allerdings nicht, wenn die versicherte Person einen Unfall erleidet und deswegen medizinisch behandelt werden muss. Bei Unfallschäden wird der Patient ambulant, stationär und zahnärztlich behandelt.

Nicht reguläre Wartezeiten

Die Wartezeiten, die nicht den regulären entsprechen, sind die längeren Wartezeiten für die erstmalige Inanspruchnahme von Leistungen sind länger, wenn eine private Krankenzusatzversicherung vor der Entbindung abgeschlossen wird, außerdem bei Leistungen im Zahnbereich, auch Zahnersatz, und bevor man eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen möchte.

Die Wartezeiten müssen jedoch nur beachtet werden, wenn längere Zeit kein Krankenversicherungsschutz bestand. Bestand länger als zwei Monate kein Versicherungsschutz für die betreffende Person, müssen die Wartezeiten der neuen Krankenversicherung eingehalten werden. Unter Umständen muss die Wartezeit nicht eingehalten werden und zwar wenn ein Arzt ein Attest über den Gesundheitszustand ausstellt. Ab einem bestimmten Grad an Gesundheit kann der Patient auch in den Monaten, die sonst als Wartezeit gelten würden, Leistungen seines Versicherers in Anspruch nehmen. Die Wartezeit von Zahnzusatzversicherungen kann bis zu acht Monate betragen. Die Dauer der Wartezeit ist in der Versicherungspolice angegeben. Dort finden sich niucht nur die Angaben zur Wartezeit und Fällen, in denen diese gegebenenfalls entfällt, sondern auch die Höhe des Beitrags, die Vertragslaufzeit, Umfang der Leistungen, Leistungsausschluss, besondere Bedingungen bei Unfall etc.

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