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Kostenerstattung

Das Kostenerstattungprinzip der PKV

Die Kostenerstattung der privaten Krankenversicherungen unterliegt dem Prinzip der Erstattung. Alle Kosten, die wegen erhaltener Gesundheitsleistungen anfallen, muss der Versicherungsnehmer selbst bezahlen, doch werden diese danach vom Versicherer zurückerstattet.

Das Kostenerstattungsprinzip gibt es nur in der privaten Krankenversicherung. Dieses gibt es bei allen privaten Krankenversicherungen, bei Vollversicherungen wie privaten Krankenzusatzversicherungen. Beispielsweise müssen Brillen von der versicherten Person zunächst selbst bezahlt werden, der Beleg über die Zahlung beziehungsweise die Rechnung wird bei der privaten Krankenversicherung eingereicht. Akzeptiert die private Krankenversicherung die Rechnung, wird entweder der volle Rechnungsbetrag oder ein Teil dessen an die versicherte Person zurückgezahlt. In welcher Höhe erstattet wird, hängt von dem Tarif ab, den der Versicherte bei Versicherungsschluss gewählt hat.

Kostenhöhe und Abrechnung

Mit jedem Tarif ist festgelegt, wie hoch die Erstattung von Kosten für gesundheitliche Leistungen ist. Die Kostenerstattung ist beispielsweise bei Beihilfe zum Teil geringer, weil eine Ergänzung notwendig ist. Die Leistungen der Beihilfe den überwiegenden Teil der Kosten abdecken. Falls die private Krankenzusatzversicherung nicht alle Kosten erstattet, die durch Behandlungen, Therapien sowie Heil- und Hilfsmittel und Ähnliches entstanden sind, muss der Versicherte diesen Restbetrag dennoch selbst bezahlen. Die Kostenerstattung ist auch gültig, wenn Ärzte zu einem höheren Gebührensatz Abrechnungen erstellen. Der höhere Gebührensatz muss vom Rechnungssteller begründet werden. Kann eine Abrechnung auch zu einem höheren Satz nachvollzogen werden, werden auch höhere Kosten vom Versicherer übernommen.

Erstattung des Rechnungsbetrages

Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, und eine private Krankenzusatzversicherung abschließen, erhalten ebenso wie Vollversicherte der PKV die Rechnung über Kosten von ihrem behandelnden Arzt und Heilpraktiker per Post. Krankenhäuser stellen dagegen den privaten Versicherungen die Kosten in Rechnung, beispielsweise im Fall einer Behandlung im Krankenhaus während einer Auslandsreise. Der Rechnungsbetrag muss auf das angegebene Konto überwiesen werden. Da die private Krankenversicherung die Kosten in der Regel erstattet, kann die Rechnung bei einigen Versicherern auch direkt eingereicht werden. Wenn für Ihre Behandlung als Patient Kosten entstanden sind, könnten Sie diese auch in voller Höhe selbst bezahlen, um leistungsfrei zu bleiben. Der Versicherte kann über diese Variante selbst entscheiden.

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