Ausschluss
Ausschluss von Leistungen und Heilbehandlern
Wenn Sie eine private Krankenzusatzversicherung oder auch eine private Krankenvollversicherung abschließen möchten, kann es zum Ausschluss verschiedener Leistungen kommen. Leistungen können von Ihnen oder vom Versicherer in Absprache ausgeschlossen werden. Leistungsausschluss kann zum Beispiel vom Versicherer verlangt werden, wenn Vorerkrankungen bestehen. Der Leistungsausschluss kann sich zum Beispiel auf Psychotherapie, Zahnersatz oder alle zahnärztlichen Leistungen beziehen. In der Versicherungspolice ist enthalten, welche Leistungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Um diese Risiken trotzdem zu versichern, kann versucht werden, eine andere oder zusätzliche Versicherung abzuschließen.
Ausschluss kann bei privaten Krankenversicherungen nicht nur den Ausschluss von Leistungen betreffen, sondern auch den bestimmter Ärzte oder Vertreter bestimmter Heilberufe. Wenn eine PKV einen solchen Ausschluss vornimmt, muss sie diese der versicherten Person mitteilen. Ist dieser Ausschluss beiden Seiten bekannt, muss der Versicherer keine Leistungen, die diese Personen erbringen, tragen.
Alternative Zusatzversicherung und Aufschlag
Um einen Ausschluss von Leistungen zu vermeiden, sollten Versicherungsanwärter private Zusatzversicherungen auswählen, für die keine Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen. Doch sollten sich Versicherungsanwärter auch darüber bewusst sein, dass Vorerkrankungen oder angeratene medizinische Behandlungen nicht ausnahmslos den Ausschluss bestimmter Leistungen bedeuten. Mit dem Versicherer sind auch individuelle Versicherungsverträge abschließbar, sodass persönliche Risiken des Versicherungsnehmers berücksichtigt werden können. Besteht ein höheres Risiko, beispielsweise Zahnersatz in Anspruch nehmen zu müssen, kann daraufhin der Versicherer eine Beitragserhöhung vorschlagen, anstelle Leistungen in diesem Bereich komplett ausschließen zu müssen.
Außerdem gibt es auch die Möglichkeit, Leistungen als Bestandteile bei einem Versicherer gezielt auszuwählen und nicht mehrere Einzelversicherung abschließen zu müssen, beispielsweise Kostenerstattung für Heilpraktikerleistungen und Leistungen einer Brillenzusatzversicherung. Beides kann bei einigen Versicherern innerhalb einer privaten Krankenzusatzversicherung kombiniert werden, ohne dass ein hoher Beitrag gezahlt werden muss, da viele weitere Gesundheitsleistungen zusätzlich versichert, aber nicht nötig sind. Falls also die Leistungen, die unter den Ausschluss fallen, jedoch einen sehr hohen Stellenwert haben, sollte besser ein Aufschlag auf den Versicherungsbeitrag in Kauf genommen werden.
