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Zahnärztliche Behandlung

Für den Besuch beim Zahnarzt gilt das Gleiche wie für allgemeine ärztliche Behandlungen und andere fachärztliche Behandlungen. Der Versicherungsnehmer hat mit dem Zahnarzt einen Vertrag über die Behandlung geschlossen und muss an die Kosten dafür an den Arzt unter Einhaltung der Zahlungsfrist zahlen. In der PKV besteht für den Versicherten nicht nur freie Wahl des Arztes, Hausarztes und Facharztes sowie Zahnarztes und Kieferorthopäden.

Erstattung von Zahnarztkosten

Ein Versicherungsanwärter einer privaten Krankenversicherung ist frei in der Tarifwahl und kann oft für den zahnärztlichen Leistungsbereich mit dem Versicherer eine bestimmte Kostenübernahme vereinbaren. Die Kostenübernahme ist bei Zahnarzt- und Laborkosten häufig vom Versicherer auf einen maximalen Erstattungsbetrag begrenzt. Der Versicherer legt für einige Tarife oft fest, dass in den ersten Jahren, beispielsweise bis vierten oder sechsten Versicherungsjahr, eine Kostenübernahme bis zu einem bestimmten Vertrag erfolgt. Wenn Behandlungskosten in dieser Zeit diesen Betrag übersteigen, muss die versicherte Person diese selbst tragen. Es gibt auch Tarife, die eine sehr hohe prozentuale oder vollständige Kostenerstattung im Bereich Zahn bieten. Versicherungsanwärter, die einen sehr guten Versicherungsschutz für den Zahnbereich benötigen oder auf eine vollständige Kostenerstattung Wert legen, sollten einen dieser Tarife wählen.

Nach der Zahnbehandlung ist es für den Versicherten ebenso wie bei Rechnungen anderer Ärzten ratsam, die Rechnung zu prüfen sowie nachzurechnen. Wenn sich keine Einwände gegen die Berechnung des Zahnarztes vorbringen lassen, muss der Betrag an den Arzt gezahlt werden. Danach kann die Rechnung an die zuständige Stelle der privaten Krankenversicherung geschickt werden, damit dem Versicherten die Kosten erstattet werden können.

Zahnärztlicher Leistungsbereich

In der privaten Krankenversicherung ist es möglich, dass sich der potentielle Versicherungsnehmer einen Tarif aus Tarifmodulen zusammenstellt. Es gibt bei einigen Versicherungen die Option, ein sehr leistungsstarkes Tarifmodul für den Zahnbereich abzuschließen, für die übrigen Leistungsbereiche dagegen einen weniger umfangreichen Versicherungsschutz. Die Tarifwahl sollte der Versicherte abhängig von seinen Wünschen und gegebenenfalls Vorerkrankungen abschließen und dabei einen sinnvollen Versicherungsschutz im Bereich Zahn berücksichtigen.

Heil- und Kostenplan

Nimmt man Zahnbehandlungen in Anspruch, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, verlangen viele Versicherer das vorherige Zusenden eines vom Zahnarzt erstellten Heil- und Kostenplans. Der Heil- und Kostenplan beinhaltet alle Leistungen, den zeitlichen Verlauf der Behandlung und die Kosten, die voraussichtlich entstehen. Auch der Patient kann sich durch den Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn über die Kosten informieren.

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