Von GKV in PKV
Personen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung in eine private Krankenversicherung wechseln, müssen die erforderlichen Bedingungen erfüllen. Der Versicherte muss für die letzten Jahre nachweisen können, dass sein Einkommen stets über einem bestimmten Betrag lag, der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2011 bei: 49.500 Euro brutto. Arbeitnehmer, die 2011 von der gesetzlichen Krankenversicherung in eine private Krankenversicherung wechseln möchte, müssen nur noch einmalig nachweisen, ein Jahresarbeitsbruttoeinkommen von mehr als 49.500 Euro gehabt zu haben (Neuregelung seit dem 1. Januar 2011). Dies gilt für Arbeitnehmer, im Gegensatz dazu können sich Selbstständige und Freiberufler mit Ausnahme von beispielsweise Publizisten und Künstler in einer privaten Krankenversicherung auch versichern, wenn sie ein geringeres Jahresbruttoeinkommen als 49.500 Euro (Wert für 2011) hatten.
