Portabilität von Altersrückstellungen
Altersrückstellungen
Die Altersrückstellungen sollen das höhere Krankheitsrisiko im Alter schon in jüngeren Jahren finanziell mittragen. Das bedeutet, dass ein Teil des Beitrags angespart wird, sodass die Beiträge mit zunehmenden Lebensjahren nicht ins Unermessliche steigen.
Diese Altersrückstellungen waren bisher nicht übertragbar, sondern kamen den restlichen Versicherten zugute und wirkten sich positiv auf die Beitragsentwicklung aus. Wollte man also den Tarif innerhalb der privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln, musste man wieder von Neuem mit dem Ansparen beginnen, und die bis dato gezahlten Rückstellungen kamen den anderen im Tarif verbliebenen Versicherten zugute. Durch einen Wechsel verteuerten sich also zwangsläufig die Beiträge. Für Versicherte, die nach längerer Zeit wechseln wollten, war dies somit aus finanziellen Gründen kaum möglich.
Neue Regelung
Für Verträge, die seit dem 1. Januar 2009 geschlossen wurden, gilt nun die Portabilität - also die Übertragbarkeit der Altersrückstellungen. Die Altersrückstellungen können also in einen neuen Tarif oder in eine andere PKV mitgenommen werden. Dabei gelten die folgenden Regelungen:
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Wird von einem Voll- auf einen Basistarif innerhalb eines Unternehmens umgestellt, sind die Rückstellungen vollständig übertragbar.
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Beim Wechsel von einem Voll- in einen Basistarif eines anderen Versicherungsunternehmens ist die Portabilität der Altersrückstellungen leidiglich im Umfang des Basistarifs möglich.
- Bei den Personen, die bereits vor dem 1. Januar 2009 in der PKV versichert waren, gilt die Portabilität nur für einen Zeitraum von sechs Monaten ab Einführung der neuen Regelung.
Im neuen Vertrag wird der Versicherte so behandelt, als sei er dort bereits in dem Alter eingetreten, in dem der ursprüngliche Vertrag geschlossen wurde. Somit wird er aufgrund seines Alters nicht höher eingestuft.
Beim Wechsel in einen anderen Tarif beziehungsweise ein anderes Versicherungsunternehmen muss der neue Vertrag dieselbe Leistungsbeschreibung vorweisen wie der vorige. Da die Rückstellungen nun nicht mehr dem Unternehmen zur Verfügung stehen, bei dem sie angespart wurden, wird ein Risikoausgleich zwischen den beteiligten Gesellschaften vorgenommen. Kritiker bemängeln, dass die Altersrückstellungen eigentlich nicht dem Versicherten, sondern der Gemeinschaft gehören und so im Grunde nicht mitgenommen werden können.
Zweck der Änderung
Diese Änderung soll im Zuge des Wettbewerbsstärkungsgesetzes für mehr Wettbewerb unter den Privaten Krankenversicherungsunternehmen sorgen. Bisher richteten sich deren Bestrebungen fast ausschließlich auf die Neuakquise junger Versicherungsnehmer, da ein Wechsel ab einem bestimmten Alter faktisch nicht mehr in Frage kam. Die neue Regelung soll diesbezüglich Abhilfe schaffen und auch langjährigen privat Versicherten ermöglichen, die Krankenversicherung zu wechseln.
