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Antrag auf Mitgliedschaft

Der Antragstellung kommt in der privaten Krankenversicherung eine besonders große Bedeutung zu. Da es auch zur Ablehnung des Antragstellers – zum Beispiel aufgrund nicht zu versichernder Vorerkrankungen - kommen kann, wäre eine frühzeitige Kündigung eines bestehenden Versicherungsverhältnisses ein schwerwiegender Fehler. Es könnten Lücken im Versicherungsschutz entstehen. Die Kündigung sollte demnach erst erfolgen, wenn der Antrag bei dem gewünschten Versicherer erfolgreich war.

Neben der Recherche und Angebotsprüfung, ist auch darauf zu achten, dass die Kündigungsfristen eingehalten werden und der Antrag sorgfältig und wahrheitsgetreu ausgefüllt wird. Werden falsche Angaben gemacht und beispielsweise bestehende Vorerkrankungen verschwiegen, kann dies zur Konsequenz haben, dass (auch rückwirkend) kein Versicherungsschutz mehr besteht und gegebenenfalls bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet werden müssen. Diese Regelung gilt in jedem Fall für die ersten drei Jahre von der Antragstellung an; im Fall einer arglistigen Täuschung besteht diese Regelung jedoch auch über die drei Jahre hinaus.


Inhalt des Antrags
Zunächst werden detaillierte Angaben zu der Person des Antragstellers erfragt, wie zum Beispiel Name, Geschlecht und Beruf. Weitere Angaben sind zum ausgesuchten Tarif sowie den hierüber abgedeckten Leistungen zu machen. Bei einem Antrag auf Zahlung von Krankentagegeld ist eine Krankentagegeld-Erklärung erforderlich. Somit kann sichergestellt werden, dass die Höhe des Krankengeldes im Ernstfall den tatsächlichen Nettoverdienst nicht übersteigt. Ebenso wird abgefragt, inwieweit noch andere Versicherungsverhältnisse des Antragstellers bestehen beziehungsweise welche bereits bestanden haben und aus welchen Gründen diese beendet wurden.

In der privaten Krankenversicherung sind Wartezeiten üblich. Diese können jedoch ganz oder teilweise umgangen werden, wenn hierfür eine Erklärung mit entsprechendem Nachweis vorgelegt wird, zum Beispiel ein ärztliches Attest.

Der wichtigste Teil des Antrags betrifft die umfassende Befragung zum Gesundheitszustand - dieser Teil ist für die Aufnahme des Kandidaten in die Versicherung entscheidend. In den abschließenden Erklärungen wird dann vermerkt, dass der Antragsteller seine behandelnden (Zahn-)Ärzte, Kliniken und weitere Gesundheitsinstitutionen der letzten zehn Jahre von der sonst bestehenden Schweigepflicht entbindet. Auf diese Weise kann der Versicherer die Angaben des Kandidaten zu seinem Gesundheitszustand prüfen.

Verbraucherinformationen
Das Versicherungsunternehmen ist gesetzlich verpflichtet, dem Antragsteller im Vorfeld diejenigen Informationen zur Verfügung zu stellen, die nötig sind, um sich grundlegend und hinreichend über die Versicherung und den gewählten Tarif zu informieren. Spätestens mit der Antragstellung müssen ihm diese zugänglich gemacht werden. Er kann sie zwar auch nachträglich zusammen mit den Versicherungsunterlagen erhalten, doch besteht in diesem Fall ein längeres Rücktrittsrecht.


Gesundheitsprüfung
Im Folgenden sind die verschiedenen Bereiche, die in der Regel von der Gesundheitsprüfung betroffen sind, aufgeführt:
 

  • Erfolgte oder angeratene Operationen
  • Krankheiten wie AIDS oder HIV-Infektion, Rheuma, Allergien
  • Ambulante Heilbehandlungen oder Untersuchungen
  • Vorgesehene Heilbehandlungen oder Untersuchungen
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Angaben zu Zahnbehandlungen, Zahnersatz, kieferorthopädischen Maßnahmen (vergangene, derzeitige, zukünftige)
  • Bestehende Schwangerschaft
  • Risikosportarten
  • Berufsrisiko (zum Beispiel Umgang mit Giftstoffen)
  • Vorgesehene und erfolgte stationäre Heilbehandlungen oder Untersuchungen
  • Körperliche Beeinträchtigungen oder Behinderungen, Wehrdienstbeschädigung (Prozenthöhe)
  • Derzeitige und vorangegangene Gesundheitsbeschwerden, Erkrankungen, körperliche Einschränkungen
  • Angaben zu Körpermaßen (Größe, Gewicht)

Oft wird die Angabe des behandelnden Hausarztes des Antragstellers gewünscht, der am genauesten über dessen gesundheitlichen Zustand informiert ist. Es ist möglich, dass das Versicherungsunternehmen vom Hausarzt Informationen erhält, die über die vom Antragsteller gemachten Angaben hinausgehen oder diesen widersprechen. Daher wird empfohlen, einen kurzen Vermerk unter den Antrag mit der Formulierung zu setzen, alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch nur als medizinischer Laie gemacht zu haben. So kann man sich bei unklaren Angaben zu etwaigen Vorerkrankungen gegen den Vorwurf der Täuschung bis zu einem gewissen Grad absichern. Ein Verweis auf den Hausarzt oder das zuletzt behandelnde Krankenhaus, wo sich weiterführende Informationen anfordern lassen, kann für den Versicherungsanbieter ebenfalls hilfreich sein.

Mit der abschließenden Unterschrift durch den Antragsteller bestätigt dieser, dass seine Angaben richtig und lückenlos sind. Sollten noch weitere Personen über diesen Antrag versichert werden, dann müssen diese ebenfalls unterschreiben. Falls der Antrag von einem Dritten ausgefüllt wird, sind die gemachten Angaben unbedingt zu überprüfen. Sobald die Unterschrift geleistet wurde, liegt die Haftung grundsätzlich beim Antragsteller.

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