DKV private Krankenversicherung M-Tarife, AM 4
Die DKV bietet Angestellten, Ärzten, Freiberuflern und Selbständigen die Möglichkeit, über M-Tarife einen umfangreichen Versicherungsschutz im Krankheitsfall in Anspruch zu nehmen. Die Tarife bieten leistungsstarken Schutz im ambulanten, stationären und zahnärztlichen Leistungsbereich. Bei den M-Tarifen unterscheidet die DKV außerdem zwischen verschiedenen Selbstbehalten.
Abhängig vom jeweiligen Tarif sind Unterbringung im Einbett-, Zweibett- oder Mehrbettzimmer und Betreuung durch Beleg- oder Chefarzt. Alle Tarife können von Angestellten, Selbständigen, Freiberuflern und Ärzten bei der DKV in Anspruch genommen werden. Im zahnärztlichen Bereich liegt die Höhe der Erstattung von Kosten bei diesen Tarifen teilweise bei 50 %, 75 % oder 100 %. Der folgende Überblick gibt im Einzelnen Aufschluss über die zur Verfügung stehenden M-Tarife mit einem Selbstbehalt von 2.300 € pro Person und Jahr. Bei Wunsch auf Erweiterung des Leistungsumfangs der gesetzlichen Krankenversicherung bietet die DKV auch eine besondere Zahnversicherung.
Bei der DKV stehen M-Tarife mit einem Selbstbehalt von 1.800 €, M-Tarife mit einem Selbstbehalt von 780 €, M-Tarife mit einem Selbstbehalt von 480 € oder M-Tarife ohne Selbstbehalt zur Auswahl. Nähere Informationen zu den privaten Krankenversicherungen der DKV finden Sie im Folgenden.
M-Tarife mit einem Selbstbehalt von 2.300 €:
- AM 4 ZM 1 SM 6
- AM 4 ZM 1 SM 7
- AM 4 ZM 2 SM 6
- AM 4 ZM 2 SM 7
- AM 4 ZM 3 SM 6
- AM 4 ZM 3 SM 7
