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Debeka private Krankenversicherung Tarif STB70

Möchten Beamte die Leistungen ihrer Beihilfe ergänzen, können sie bei der Debeka eine private Krankenversicherung wie den Tarif STB 70 nutzen, der eine 70-prozentige Erstattung der Aufwendungen für ambulante ärztliche Behandlungen beinhaltet. Die Kosten werden bei diesem Tarif bis zum 1,16-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte erstattet. Auch Arznei-, Heil- und Hilfsmittel werden bei dieser PKV zu 70 % von dem Versicherer getragen.

Für psychotherapeutische Behandlungen werden Kosten von maximal 25 Sitzungen pro Jahr erstattet, wenn Tarif STB 70 in Anspruch genommen wird. Bei allgemeinen Krankenhausleistungen liegt die Erstattung entweder bei 55 % oder bei 70 %. Die Kostenerstattung ist von der Leistungsstufe des Tarifs abhängig. Wird die versicherte Person stationär behandelt, wird bei Tarif STB70 eine Unterbringung in einem Mehrbettzimmer und eine Behandlung durch einen Belegarzt gewährt. Im Bereich Zahn werden Kosten zu 70 % übernommen. Es werden sowohl Zahnbehandlungen als auch Zahnersatz, Implantate und Inlays bei dieser Krankenversicherung zu 70 % von der Debeka getragen. Es muss bei diesem Tarif allerdings der Debeka dann ein Heil- und Kostenplan vorgelegt werden, wenn die Kosten 2.557 € überschreiten.


Kostenerstattung für ambulante Leistungen bei Tarif STB 70

  • ärztliche Behandlungen: 70 % (70 % der Leistungszusage) (mindestens bis zum 1,16-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte)

  • Psychotherapeut: maximal 25 Sitzungen pro Jahr

  • Arzneimittel: 70 % (70 % der Leistungszusage)

  • Heilmittel: 70 % (70 % der Leistungszusage)

  • Hilfsmittel: 70 % (70 % der Leistungszusage)

Kostenerstattung für stationäre Leistungen bei Tarif STB 70

  • allgemeine Krankenhausleistungen: 55 % oder 70 % (je nach Leistungsstufe)

  • Belegarzt

  • Mehrbettzimmer

  • Eine Privatklinik kann bei dieser PKV genutzt werden.

Kostenerstattung für zahnärztliche Leistungen bei Tarif STB 70

  • Zahnbehandlungen: 70 % (70 % der Leistungszusage) (bis zum 2-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte)

  • Kieferorthopädie: 70 % (70 % der Leistungszusage)

  • Implantate: 70 % (70 % der Leistungszusage)

  • Inlays: 70 % (70 % der Leistungszusage)

  • Zahnersatz: 70 % (70 % der Leistungszusage)

  • Ein Heil- und Kostenplan muss vorgelegt werden, wenn die Kosten aller Voraussicht nach 2.557 € überschreiten.

Beitragsrückerstattung

  • Der Krankenversicherungstarif gewährt keine Beitragsrückerstattung.

Versicherungsberechtigte

  • Beamte können sich über Tarif STB 70 versichern.

Selbstbehalt

  • 214 €


Stand: 1.4.2008

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