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Debeka private Krankenversicherung Tarif STB50

Der Tarif STB50 ist ein Standardtarif für Personen mit Anspruch auf Beihilfe nach beamtenrechtlichen Vorschriften. Diese private Krankenversicherung beinhaltet eine 50-prozentige Kostenübernahme im ambulanten Bereich. Die Behandlung durch einen Arzt wird zu 50 % erstattet und die durch Arznei-, Heil- und Hilfsmittel entstehenden Aufwendungen. Es ist für Tarif STB50 jedoch ein Selbstbehalt von 153 € pro Jahr und Kalenderjahr für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel festgesetzt.

Lässt sich der Versicherungsnehmer psychotherapeutisch behandeln, werden ihm die Kosten für maximal 25 Sitzungen pro Jahr bei dieser PKV von der Debeka erstattet. Die Erstattung für allgemeine Krankenhausleistungen liegt bei 35 % oder 50 %. Die Höhe der Erstattung wird bei diesem Krankenversicherungstarif durch die Leistungsstufe festgelegt. Möchte sich die versicherte Person in einer Privatklinik behandeln lassen, ist dies bei Inanspruchnahme von Tarif STB50 ebenfalls möglich. Bei einer stationären Betreuung wird der Patient in einem Mehrbettzimmer untergebracht. Die Betreuung durch einen Belegarzt wird bei dieser Krankenversicherung ebenso möglich. Im Zahnbereich gilt ebenfalls eine 50-prozentige Übernahme der Kosten.


Kostenerstattung für ambulante Leistungen bei Tarif STB50

  • ärztliche Behandlungen: 50 % (50 % der Leistungszusage)

  • Psychotherapeut: höchstens 25 Therapiesitzungen pro Jahr

  • Arzneimittel: 50 % (50 % der Leistungszusage)

  • Heilmittel: 50 % (50 % der Leistungszusage)

  • Hilfsmittel: 50 % (50 % der Leistungszusage)

Kostenerstattung für stationäre Leistungen bei Tarif STB50

  • allgemeine Krankenhausleistungen: 35 % oder 50 %, je nach Leistungsstufe (der 10 € übersteigenden Kosten pro Tag)

  • Behandlung durch Belegarzt

  • Mehrbetttzimmer

  • Privatklinik kann genutzt werden.

Kostenerstattung für zahnärztliche Leistungen bei Tarif STB50

  • Zahnbehandlungen: 50 % (50 % der Leistungszusage)

  • Kieferorthopädie: 50 % (50 % der Leistungszusage)

  • Implantate: 50 % (50 % der Leistungszusage)

  • Inlays: 50 % (50 % der Leistungszusage)

  • Zahnersatz: 50 % (50 % der Leistungszusage)

  • Wenn die Kosten voraussichtlich 2.557 € übersteigen, muss ein Heil- und Kostenplan vorgelegt werden.

Beitragsrückerstattung

  • Der Krankenversicherungstarif bietet keine Beitragsrückerstattung.

Versicherungsberechtigte

  • Beamte dürfen den Tarif in Anspruch nehmen.

Selbstbehalt

  • 153 € pro Person und Kalenderjahr bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln veranschlagt die Debeka.


Stand: 1.4.2008

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