Debeka private Krankenversicherung Tarif STB60
Der Tarif STB60 ist ein für Beamte entwickelte private Krankenversicherung, die Leistungen zusätzlich zur Beihilfe ermöglicht. Der Tarif STB60 behinhaltet eine Kostenerstattung von 60 % für den ambulanten, stationären und zahnärztlichen Leistungsbereich. Bei allgemeinen Krankenhausleistungen ist es jedoch von der Leistungsstufe abhängig, ob eine 45-prozentige oder eine 60-prozentige Erstattung der Kosten gewährt wird. Muss die versicherte Person in einem Krankenhaus behandelt werden, kann sie bei dieser PKV davon ausgehen, von einem Belegarzt behandelt zu werden. Die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer wird ebenso möglich, wenn Tarif STB60 in Anspruch genommen wird. Der Versicherte kann sich außerdem in einer Privatklinik behandeln lassen.
Wenn Kosten für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel anfallen, werden auch diese zu 60 % von der Debeka getragen. Für den Versicherungsnehmer gilt jedoch ein Selbstbehalt bei Tarif STB60 von 184 € pro Kalenderjahr. Aufwendungen für Psychotherapie werden dagegen voll erstattet, sofern der Versicherte maximal 25 Sitzungen pro Jahr in Anspruch nimmt. Im Bereich Zahn werden bei dieser PKV ebenfalls 60 % der Kosten erstattet. Dies gilt für Zahnbehandlungen, Implantate, Inlays, Zahnersatz und Kieferorthopädie gleichermaßen.
Kostenerstattung für ambulante Leistungen bei Tarif STB60
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ärztliche Behandlungen: 60 % (60 % der Leistungszusage)
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Psychotherapeut: 25 Sitzungen pro Jahr
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Arzneimittel: 60 % (60 % der Leistungszusage)
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Heilmittel: 60 % (60 % der Leistungszusage)
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Hilfsmittel: 60 % (60 % der Leistungszusage)
Kostenerstattung für stationäre Leistungen bei Tarif STB60
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allgemeine Krankenhausleistungen: 45 % oder 60 %, je nach Leistungstufe (der 10 € übersteigenden Kosten pro Tag)
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Belegarzt
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Mehrbettzimmer
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Privatklinik kann genutzt werden.
Kostenerstattung für zahnärztliche Leistungen bei Tarif STB60
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Zahnbehandlungen: 60 % (60 % der Leistungszusage)
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Kieferorthopädie: 60 % (60 % der Leistungszusage)
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Implantate: 60 % (60 % der Leistungszusage)
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Inlays: 60 % (60 % der Leistungszusage)
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Zahnersatz: 60 % (60 % der Leistungszusage)
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Überschreiten die Kosten eine Höhe von 2.557 €, muss ein Heil- und Kostenplan vorgelegt werden.
Beitragsrückerstattung
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Es werden bei diesem Krankenversicherungstarif keine Beiträge in leistungsfreien Jahren zurückerstattet.
Versicherungsberechtigte
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Beamte dürfen sich über diese PKV versichern.
Selbstbehalt
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184 € pro Person und Kalenderjahr, bei Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, sieht die PKV als Selbstbehalt vor.
Stand: 1.4.2008
