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Debeka private Krankenversicherung Tarif STB5540

Der Tarif STB5540 richtet sich an Beamte. Diese Krankenversicherung kann bei der Debeka genutzt werden, um die Leistungen der bezogenen Beihilfe optimal zu ergänzen. Kosten werden zu 55 % für die ärztlichen Behandlungen im ambulanten Leistungsbereich übernommen. Bei Psychotherapie werden bei diesem Tarif Aufwendungen für maximal 25 Sitzungen pro Jahr übernommen. Kosten für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel werden von der Debeka bei diesem Tarif zu 55 % übernommen.

Der Versicherte wird bei stationären Behandlungen in einem Mehrbettzimmer untergebracht und von einem Belegarzt betreut. Nutzt der Kunde das Produkt beziehungsweise den Tarif STB5540 kann er davon ausgehen, dass allgemeine Krankenhausbehandlungen entweder zu 45 % oder zu 55 % getragen werden. Des Weiteren ermöglicht dieser Krankenversicherungstarif, dass sich die versicherte Person in einer Privatklinik behandeln lassen kann. Im Zahnbereich gilt bei Inanspruchnahme der Krankenversicherung eine Erstattung von 55 % für Zahnbehandlungen, Zahnersatz, aber auch Implantate, Inlays und kieferorthopädische Behandlungen werden zu 55 % getragen. Die einheitliche Erstattung im Bereich Zahn unterliegt bei dieser PKV folgender Einschränkung: Überschreiten die Kosten eine Höhe von 2.557 €, muss ein Heil- und Kostenplan vorgelegt werden.

Kostenerstattung für ambulante Leistungen bei Tarif STB5540

  • ärztliche Behandlungen: 55 % (55 % der Leistungszusage)

  • Psychotherapeut: maximal 25 Sitzungen pro Jahr

  • Arzneimittel: 55 % (55 % der Leistungszusage)

  • Heilmittel: 55 % (55 % der Leistungszusage)

  • Hilfsmittel: 55 % (55 % der Leistungszusage)

Kostenerstattung für stationäre Leistungen bei Tarif STB5540

  • allgemeine Krankenhausleistungen: 45 % oder 55 % (der 10 € übersteigenden Kosten pro Tag), je nach Leistungsstufe

  • Betreuung durch einen Belegarzt

  • Unterbingung in einem Mehrbettzimmer

  • Privatklinik kann genutzt werden.

Kostenerstattung für zahnärztliche Leistungen bei Tarif STB5540

  • Zahnbehandlungen: 55 % (55 % der Leistungszusage) (bis zum 2-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte)

  • Kieferorthopädie: 55 % (55 % der Leistungszusage)

  • Implantate: 55 % (55 % der Leistungszusage)

  • Inlays: 55 % (55 % der Leistungszusage)

  • Zahnersatz: 55 % (55 % der Leistungszusage)

  • Für diese Krankenversicherung ist festgelegt, dass ein Heil- und Kostenplan eingereicht werden muss, für den Fall dass die Kosten voraussichtlich über 2.557 € liegen.

Beitragsrückerstattung

  • Eine Beitragsrückerstattung beinhaltet der Tarif nicht.

Versicherungsberechtigte

  • Es können sich Beamte über den Krankenversicherungstarif STB5540 versichern.

Selbstbehalt

  • Der Selbstbehalt des Tarifs liegt bei 168 € pro Person und Kalenderjahr (bei Arznei-, Heil- und Hilfsmittel).


Stand: 1.4.2008

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