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Debeka private Krankenversicherung Tarif STB45

Der Tarif STB45 ist ein Standardtarif für Personen mit Anspruch auf Beihilfe nach beamtenrechtlichen Vorschriften. Wird diese Krankenversicherung bei der Debeka abgeschlossen, ist mit einem Selbstbehalt von 138 € zu rechnen. Dieser betrifft jedoch nur Arznei-, Heil- und Hilfsmittel. Nimmt der Versicherte eine ambulante ärztliche Behandlung bei diesem Tarif in Anspruch, kann er von einer Kostenerstattung von 45 % ausgehen. Außerdem ermöglicht der Krankenversicherungstarif, dass Kosten für maximal 25 Sitzungen pro Jahr bei psychotherapeutischen Behandlungen übernommen werden. Weiterhin werden Aufwendungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel zu 45 % bei dieser PKV erstattet.

Wenn es sich um allgemeine Krankenhausleistungen handelt, kommt es bei Tarif STB45 entweder zu einer 30-prozentigen oder einer 45-prozentigen Erstattung. Für stationäre Behandlungen ist eine Unterbringung in einem Mehrbettzimmer vorgesehen, wobei auch die Betreuung durch einen Belegarzt möglich wird. Bei Inanspruchnahme dieser privaten Krankenversicherung werden auch alle Leistungen im Bereich Zahn zu 45 % erstattet. Diese betreffen Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Implantate und Inlays. Darüber hinaus werden auch kieferorthopädische Behandlungen zu 45 % aufgrund von Tarif STB45 getragen.

Kostenerstattung für ambulante Leistungen bei Tarif STB45

  • ärztliche Behandlungen: 45 % (45 % der Leistungszusage) (mindestens bis zum 1,16-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte)

  • Psychotherapeut: bis zu 25 Sitzungen pro Jahr

  • Arzneimittel: 45 % (45 % der Leistungszusage)

  • Heilmittel: 45 % (45 % der Leistungszusage)

  • Hilfsmittel: 45 % (45 % der Leistungszusage)

Kostenerstattung für stationäre Leistungen bei Tarif STB45

  • allgemeine Krankenhausleistungen: 30 % oder 45 % (30 % oder 45 % der Leistungszusage), je nach Leistungsstufe (der 10 € übersteigenden Kosten pro Tag)

  • Belegarzt

  • Mehrbettzimmer

  • Eine Privatklinik kann der Versicherte bei diesem Tarif nutzen.

Kostenerstattung für zahnärztliche Leistungen bei Tarif STB45

  • Zahnbehandlungen: 45 % (45 % der Leistungszusage)

  • Kieferorthopädie: 45 % (45 % der Leistungszusage)

  • Implantate: 45 % (45 % der Leistungszusage)

  • Inlays: 45 % (45 % der Leistungszusage)

  • Zahnersatz: 45 % (45 % der Leistungszusage)

  • Die Debeka hat im Rahmen dieser PKV festgelegt, dass ein Heil- und Kostenplan dann notwendig wird, wenn die Kosten aller Voraussicht nach über 2.557 € liegen.

Beitragsrückerstattung

  • Tarif STB45 beinhaltet keine Beitragsrückerstattung.

Versicherungsberechtigte

  • Es können sich Beamte über diesen Tarif versichern lassen.

Selbstbehalt

  • 138 € bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln gelten als Selbstbehalt der PKV.


Stand: 1.4.2008

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