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Debeka private Krankenversicherung Tarif STB40

Der Krankenversicherungstarif STB40 ist ein Standardtarif für Personen, die einen Anspruch auf Beihilfe nach den beamtenrechtlichen Vorschriften haben. Ist diese Krankenversicherung bei der Debeka abgeschlossen worden, können Versicherungsnehmer von einer 40-prozentigen Übernahme der Kosten ausgehen. Die 40-prozentige Kostenerstattung betrifft sowohl den ambulanten als auch den stationären und zahnärztlichen Bereich. Tarif STB40 beinhaltet außerdem, dass 25 Sitzungen psychotherapeutischer Behandlungen im Jahr getragen werden.

Die Kosten für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel erstattet die Debeka im Rahmen dieser Krankenversicherung zu 40 %, wobei der Versicherungsnehmer jedoch einen Selbstbehalt leisten muss. Der veranschlagte Selbstbehalt von Tarif STB40 liegt bei 122 € pro Person und Jahr. Wenn eine Behandlung in einem Krankenhaus notwendig wird, ist dem Versicherten eine Übernahme von 25 % oder 40 % der Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen aufgrund dieser Krankenversicherung gewiss. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der Leistungsstufe. Der Versicherte wird außerdem in einem Mehrbettzimmer untergebracht und kann bei dieser PKV auch eine Privatklinik nutzen.

Kostenerstattung für ambulante Leistungen bei Tarif STB40

  • ärztliche Behandlungen: 40 % (40 % der Leistungszusage)

  • Psychotherapeut: 25 Therapiesitzungen pro Jahr

  • Arzneimittel: 40 % (40 % der Leistungszusage)

  • Heilmittel: 40 % (40 % der Leistungszusage)

  • Hilfsmittel: 40 % (40 % der Leistungszusage)

Kostenerstattung für stationäre Leistungen bei Tarif STB40

  • allgemeine Krankenhausleistungen: 25 % oder 40 % (je nach Leistungsstufe) (der 10 € übersteigenden Kosten pro Tag)

  • Behandlung eines Belegarztes

  • Mehrbettzimmer

  • Der Krankenversicherungstarif ermöglicht eine Privatklinik zu nutzen.

Kostenerstattung für zahnärztliche Leistungen bei Tarif STB40

  • Zahnbehandlungen: 40 % (40 % der Leistungszusage)

  • Kieferorthopädie: 40 % (40 % der Leistungszusage)

  • Implantate: 40 % (40 % der Leistungszusage)

  • Inlays: 40 % (40 % der Leistungszusage)

  • Zahnersatz: 40 % (40 % der Leistungszusage)

  • Folgende Festlegung gitl für diesen Tarif: Überschreiten die Kosten aller Voraussicht nach eine Höhe von 2.557 €, muss ein Heil- und Kostenplan vorgelegt werden.

Beitragsrückerstattung

  • Eine Beitragsrückerstattung in leistungsfreien Jahren ist bei Tarif STB40 nicht vorgesehen.

Versicherungsberechtigte

  • Die Krankenversicherung kann von Beamten genutzt werden.

Selbstbehalt

  • Der Selbstbehalt des Tarifs beträgt 122 € pro Person und Jahr, bei Arznei-, Heil- und Hilfsmittel.


Stand: 1.4.2008

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