Debeka private Krankenversicherung Tarif STB25
Tarif STB25 ist eine private Krankenversicherung, die von der Debeka für Beamte konzipiert worden ist. Wird dieser Tarif genutzt, ist eine Übernahme von 25 % der Aufwendungen garantiert. Ärztliche Behandlungen innerhalb des ambulanten Bereichs werden zu 25 % getragen und die Kosten mindestens bis zum 1,16-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte erstattet, allgemeine Krankenhausleistungen werden dagegen entweder zu 15 % oder zu 25 % getragen. Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach der Leistungsstufe von Tarif STB25.
Wird für die versicherte Person eine psychotherapeutische Behandlung notwendig, werden alle Kosten für maximal 25 Sitzungen pro Jahr von der Debeka getragen. Nimmt der Kunde den Tarif STB25 in Anspruch, ist ihm die Betreuung durch einen Belegarzt gewiss. Außerdem wird der Patient bei dieser PKV in einem Mehrbettzimmer untergebracht, wobei die Krankenversicherung auch beinhaltet, sich in einer Privatklinik behandeln zu lassen. Der Krankenversicherungstarif bietet dem Versicherten im zahnärztlichen Bereich außerdem auch eine 25-prozentige Kostenerstattung.
Kostenerstattung für ambulante Leistungen bei Tarif STB25
-
ärztliche Behandlungen: 25 % (25 % der Leistungszusage), mindestens bis zum 1,16-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte
-
Psychotherapeut: 25 Sitzungen pro Jahr
-
Arzneimittel: 25 % (25 % der Leistungszusage)
-
Heilmittel: 25 % (25 % der Leistungszusage)
-
Hilfsmittel: 25 % (25 % der Leistungszusage)
Kostenerstattung für stationäre Leistungen bei Tarif STB25
-
allgemeine Krankenhausleistungen: 15 % oder 25 % (15 % oder 25 % der Leistungszusage), je nach Leistungsstufe, der 10 € übersteigenden Kosten pro Tag
-
Belegarzt
-
Unterbringung im Mehrbettzimmer
-
Privatklinik kann bei dieser privaten Krankenversicherung genutzt werden.
Kostenerstattung für zahnärztliche Leistungen bei Tarif STB25
-
Zahnbehandlungen: 25 % (25 % der Leistungszusage), bis zum 2-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte
-
Kieferorthopädie: 25 % (25 % der Leistungszusage)
-
Implantate: 25 % (25 % der Leistungszusage)
-
Inlays: 25 % (25 % der Leistungszusage)
-
Zahnersatz: 25 % (25 % der Leistungszusage)
-
Übersteigen die Kosten voraussichtlich eine Höhe von 2.557 €, muss bei dieser PKV die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes erfolgen.
Beitragsrückerstattung
-
Tarif STB25 beinhaltet keine Rückerstattung von Beiträgen in leistungsfreien Jahren.
Versicherungsberechtigte
-
Personen mit Anspruch auf Beihilfe nach beamtenrechtlichen Vorschriften können den Tarif in Anspruch nehmen.
Selbstbehalt
-
76 € pro Person und Kalenderjahr, bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, werden für die Krankenversicherung als Selbstbehalt veranschlagt.
Stand: 1.4.2008
