Debeka private Krankenversicherung Tarif STB20
Der Tarif STB20 beinhaltet eine Kostenerstattung von 20 % für ambulante ärztliche Behandlungen, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel und im Zahnbereich. Bei Inanspruchnahme dieser PKV werden Aufwendungen für ärztliche Behandlungen mindestens bis zum 1,16-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte erstattet. Es werden Kosten für maximal 25 Sitzungen im Jahr bei psychotherapeutischen Behandlungen getragen. Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen werden bei Tarif STB20 entweder zu 15 % oder zu 20 % erstattet. Der Patient wird bei Krankenhausbehandlungen in einem Mehrbettzimmer untergebracht und von einem Belegarzt betreut. Eine Privatklinik kann bei dieser Krankenversicherung auch genutzt werden.
Tarif STB20 beinhaltet außerdem eine Kostenerstattung bis zum 2-fachen Satz bei Zahnbehandlungen. Wenn die Kosten bei diesem Krankenversicherungstarif 2.557 € übersteigen, muss ein Heil- und Kostenplan vorgelegt werden. Der Selbstbehalt der Krankenversicherung beträgt 61 € pro Person und Kalenderjahr bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln.
Folgende Leistungen bietet diese private Krankenversicherung:
Kostenerstattung für ambulante Leistungen bei Tarif STB20
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ärztliche Behandlungen: 20 % (20 % der Leistungszusage; mindestens bis zum 1,16fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte)
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Psychotherapeut: maximal 25 Sitzungen im Jahr
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Arzneimittel: 20 % (20 % der Leistungszusage)
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Heilmittel: 20 % (20 % der Leistungszusage)
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Hilfsmittel: 20 % (20 % der Leistungszusage)
Kostenerstattung für stationäre Leistungen bei Tarif STB20
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allgemeine Krankenhausleistungen: 15 % oder 20 % (je nach Leistungsstufe; der 10 € übersteigenden Kosten)
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Belegarzt
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Mehrbettzimmer
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Privatklinik kann genutzt werden.
Kostenerstattung für zahnärztliche Leistungen bei Tarif STB20
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Zahnbehandlungen: 20 % (20 % der Leistungszusage, bis zum 2fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte)
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Kieferorthopädie: 20 % (20 % der Leistungszusage)
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Implantate: 20 % (20 % der Leistungszusage)
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Inlays: 20 % (20 % der Leistungszusage)
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Zahnersatz: 20 % (20 % der Leistungszusage)
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Bei Tarif STB20 muss ab 2.557 € ein Heil- und Kostenplan vorgelegt werden.
Beitragsrückerstattung
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Bei dieser PKV werden keine Beiträge in leistungsfreien Jahren zurückerstattet.
Versicherungsberechtigte
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Beamte
Selbstbehalt
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Der Selbstbehalt der Krankenversicherung beträgt 61 € pro Person und Kalenderjahr bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln.
Stand: 1.4.2008
