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Debeka private Krankenversicherung Tarife P und Z

Da der Beihilfesatz bei Beamten und Beamtenanwärtern nicht eine hundertprozentige Absicherung gewährleisten kann, besteht die Möglichkeit, durch einen privaten Versicherungsschutz die Versorgungslücke zu schließen. Der Tarif Z empfiehlt sich vor allem bei besonderer Wertlegung auf zahnmedizinische Leistungen.

Im ambulanten Bereich kann der Versicherte nicht nur auf die Erstattung sämtlicher Behandlungskosten und Arzthonorare bauen, sondern auch ambulante psychotherapeutische Sitzungen von der Versicherung erstatten lassen. Heilpraktische Behandlungen sowie durch diese verschriebene Medikamente fallen ebenfalls unter den Versicherungsschutz. Selbstverständlich werden auch alle Arzneimittel aus dem schulmedizinischen Bereich von der Versicherung getragen. Gleiches gilt für Heil- und Hilfsmittel. Zudem sind medizin-technische Mittel erstattungsfähig. Darunter beispielsweise Herzschrittmacher.

Stationäre Heilbehandlungen umfassen allgemeine Krankenhausleistungen, die Unterbringung in einem Zweibettzimmer sowie die belegärztliche Behandlung. Um diese Leistungen noch zu erweitern, erhält der Versicherte ein Krankenhaustagegeld. Kur- und Sanatoriumsbehandlungen werden bis zu der Dauer von vier Wochen bezuschusst. Dieser Anspruch gilt jedoch nur einmal alle drei Jahre.

Im zahnmedizinischen Bereich werden neben allgemeinen Zahnbehandlungen auch kieferorthopädische Behandlungen sowie Kosten für Zahntechniker von der Versicherung getragen.

Darüber hinaus werden auch im Bereich der Auslandsversicherung hervorragende Leistungen angeboten. So werden nicht nur ambulante, stationäre und zahnmedizinische Behandlungen erstattet, sondern vor allem auch der Rücktransport aus dem Ausland garantiert.

 

Die Tarife P und Z im Überblick:

 

Der konkrete Erstattungssatz und etwaige Summenbegrenzungen sind unmittelbar vom Beihilfesatz abhängig und können in den konkreten Tarifbestimmungen eingesehen werden.

 

Ambulante Leistungen:

  • Allgemeine Behandlungskosten

  • Arzneimittel und Verbandsmittel

  • Heilpraktikerbehandlungen

  • Heilmittel

  • Hilfsmittel (sofern die Kosten für ein Hilfsmittel mehr als 300 Euro betragen, wird dieses erst nach drei Jahren erneut erstattet)

  • Sehhilfen

  • Bis zu 20 psychotherapeutische Sitzungen

  • Krankentransporte

 

Stationäre Leistungen:

  • Allgemeine Behandlungs- und Verpflegungskosten

  • Zweibettzimmer

  • Belegärztliche Behandlung

  • Krankenhaustagegeld

  • Transportkosten

 

Zahnmedizinische Leistungen:

  • Allgemeine zahnärztliche Leistungen

  • Zahnprophylaxe

  • Zahnersatz

  • Zahntechnik

  • Kieferorthopädie

 

Sonstige Leistungen:

  • Kuraufenthalte (bis zu vier Wochen alle drei Jahre)

  • Auslandsversicherungsschutz

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