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Debeka private Krankenversicherung Tarif PW

Tarif PW ist eine Krankheitskostenversicherung für Beihilfeberechtigte ohne Wahlleistungen für stationäre Krankenhausbehandlungen. Kosten für ambulante ärztliche Behandlungen werden entweder zu 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 35 %, 40 %, 45 % oder zu 50 % bei den Tarifen PW15 bis PW50 erstattet. Wenn eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch genommen wird, werden Kosten für maximal 20 Sitzungen pro Jahr und versicherter Person getragen. Leistungen eines Heilpraktikers werden bei diesem Krankenversicherungstarif ebenfalls bis zu einer Höhe von 50 % und mindestens zu 15 % getragen. Muss eine Sehhilfe angefertigt werden, kann sich der Versicherte bei dieser PKV über eine Kostenerstattung bei Brillengestellen zu 110 € innerhalb von 12 Monaten freuen.

Krankenhausbehandlungen werden bei im Rahmen dieser Krankenversicherung mindestens zu 5 % und maximal zu 50 % getragen. Die Kostenerstattung ist dabei von dem gewählten Satz und dem Tarif abhängig. Die Inanspruchnahme von Tarif PW ermöglicht eine Unterbringung in einem Mehrbettzimmer und eine belegärztliche Behandlung. Im Zahnbereich werden Kosten zwischen 15 % und 50 % bei Tarif PW übernommen. Der Jahreshöchstsatz für die Erstattung beträgt 100 € pro Person bei Tarif PW50 und mindestens 30 € (PW30).

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