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Debeka private Krankenversicherung Tarif BZB50

Der Tarif BZB50 kann von Beamten genutzt werden, um die Gesundheitsleistungen der Beihilfe zu ergänzen. Ärztliche Behandlungen des ambulanten Bereichs werden von der Debeka genauso wie Aufwendungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel zu 50 % getragen beziehungsweise übernommen. Bei Abschluss dieser Krankenversicherung wird ein Selbstbehalt von maximal 200 € pro Jahr für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel festgesetzt. Die Kostenerstattung bei Sehhilfen beläuft sich bei Tarif BZB50 auf höchstens 300 € alle drei Kalenderjahre. Brillengestelle werden zu 11 € getragen.

Bei psychotherapeutischen Behandlungen kann der Versicherte bei dieser Krankenversicherung damit rechnen, dass anfallende Kosten bis zum 2,3-fachen Satz der GOP erstattet werden. Allgemeine Krankenhausleistungen werden dagegen mindestens bis zum 1,15-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte getragen. Die versicherte Person wird bei stationären Behandlungen außerdem von einem Belegarzt betreut und in einem Mehrbettzimmer untergebracht. Darüber hinaus beinhaltet die PKV auch, dass die versicherte Person eine Privatklinik nutzen und sich dort behandeln lassen kann. Wird jedoch auf privatärztliche Leistungen verzichtet, zahlt der Versicherer ein Ersatzkrankenhaustagegeld in Höhe von 3 €.

Kostenerstattung für ambulante Leistungen bei Tarif BZB50

  • ärztliche Behandlungen: 50 %

  • Psychotherapeut: bis zum 2,3-fachen Satz der GOP

  • Arzneimittel: 50 % (bis zu einem Selbstbehalt von 200 € im Jahr)

  • Heilmittel: 50 % (bis zu einem Selbstbehalt von 200 € im Jahr)

  • Hilfsmittel: 50 % (bis zu einem Selbstbehalt von 200 € im Jahr) (Sehhilfen zu 300 € alle drei Kalenderjahre; Brillengestelle maximal zu 11 €)

Kostenerstattung für stationäre Leistungen bei Tarif BZB50

  • allgemeine Krankenhausleistungen: 50 % (mindestens bis zum 1,15-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte)

  • Belegarzt

  • Mehrbettzimmer

  • Privatklinik kann bei Inanspruchnahme von Tarif BZB 50 genutzt werden.

  • Ersatzkrankenhaustagegeld von 3 € bei Verzicht auf privatärztliche Leistungen

Kostenerstattung für zahnärztliche Leistungen bei Tarif BZB50

  • Zahnbehandlungen: 50 %

  • Kieferorthopädie: 50 %

  • Implantate: 50 %

  • Inlays: 50 %

  • Zahnersatz: 50 %

  • Die Debeka übernimmt in den ersten 12 Monaten maximal 500 € und in den ersten 24 Monaten maximal 1.000 € bei Zahnbehandlungen.

Beitragsrückerstattung

  • Der Tarif bietet eine Beitragsrückerstattung.

Versicherungsberechtigte

  • Beamte

Selbstbehalt

  • Der Selbstbehalt des Tarifs liegt bei 0 €.


Stand: 1.4.2008

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