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Debeka private Krankenversicherung Tarif BZB20

Möchten sich Beamte privat krankenversichern, um zusätzlich zur Beihilfe Gesundheitsleistungen zu erhalten, kann der Tarif BZB20 der Debeka genutzt werden. Die Erstattung von Kosten beträgt bei diesem Tarif 20 %. Ärztliche Behandlungen werden im ambulanten Bereich mindestens bis zum 1,15-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte getragen. Für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel ist ein Selbstbehalt von 200 € pro Jahr und Person bei diesem Krankenversicherungstarif festgelegt. Darüber hinaus werden die Kosten vollständig von der Debeka erstattet.

Versicherte können bei diesem Tarif damit rechnen, dass Sehhilfen zu maximal 300 € alle drei Kalenderjahre getragen werden. Für den zahnärztlichen Bereich ist auch eine Kostenübernahme von 20 % vorgesehen. Bei Abschluss dieser privaten Krankenversicherung wird die Erstattung von Aufwendungen im Zahnbereich für die ersten 12 Monate auf 500 € bei Zahnbehandlungen begrenzt. Für die ersten 24 Monaten gilt bei Inanspruchnahme dieser PKV jedoch eine Begrenzung der Erstattung von 1.000 € für Zahnbehandlungen. Bei stationären Behandlungen wird der Versicherte in einem Mehrbettzimmer untergebracht und kann die Behandlung eines Belegarztes in Anspruch nehmen.

Kostenerstattung für ambulante Leistungen bei Tarif BZB 20

  • ärztliche Behandlungen: 20 % (mindestens bis zum 1,15-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte)

  • Psychotherapeut: bis zum 2,3-fachen Satz der GOP

  • Arzneimittel: 20 % (bis zu einer Selbstbeteiligung von 200 € pro Jahr)

  • Heilmittel: 20 % (bis zu einer Selbstbeteiligung von 200 € pro Jahr)

  • Hilfsmittel: 20 % (bis zu einer Selbstbeteiligung von 200 € pro Jahr) (Sehhilfen maximal zu 300 € alle drei Kalenderjahre; Brillengestelle zu 11 €)

Kostenerstattung für stationäre Leistungen bei Tarif BZB 20

  • allgemeine Krankenhausleistungen: 20 % (privatärztliche Behandlung möglich)

  • Belegarzt

  • Mehrbettzimmer

  • Privatklinik kann genutzt werden.

  • Ersatzkrankenhaustagegeld in Höhe von 1,20 € bei Verzicht auf privatärztliche Behandlung

Kostenerstattung für zahnärztliche Leistungen bei Tarif BZB 20

  • Zahnbehandlungen: 20 %

  • Kieferorthopädie: 20 %

  • Implantate: 20 %

  • Inlays: 20 %

  • Zahnersatz: 20 %

  • In den ersten 12 Monaten werden maximal 500 € der Kosten übernommen und in den ersten 24 Monaten höchstens 1.000 € bei Zahnbehandlungen.

Beitragsrückerstattung

  • Tarif BZB 20 bietet eine Beitragsrückerstattung.

Versicherungsberechtigte

  • Beamte können die Krankenversicherung in Anspruch nehmen.

Selbstbehalt

  • 0 €


Stand: 1.4.2008

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