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Debeka private Krankenversicherung Tarif BZB30

Der Tarif BZB30 ist ein Basistarif für Beihilfeberechtigte mit Zusatzleistungen für stationäre Krankenhausbehandlungen, der von der Debeka angeboten wird. Bei dieser Krankenversicherung werden Kosten für ambulante ärztliche Behandlungen zu 30 % übernommen. Wenn eine psychotherapeutische Behandlung notwendig wird, werden alle Aufwendungen bis zum 2,3-fachen Satz der GOP erstattet. Der Selbstbehalt des Tarifs liegt bei 200 € pro Person und Jahr und gilt für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel.

Bei Anfertigung einer Sehhilfe kommt es bei dieser Krankenversicherung zu einer Erstattung von 300 € alle drei Kalenderjahre. Brillengestelle werden bis 11 € getragen. Für allgemeine Krankenhausleistungen werden bei Tarif BZB30 Kosten zu 30 % übernommen. Dabei ist auch eine privatärztliche Behandlung möglich. Wenn die versicherte Person stationär behandelt werden muss, kann sie davon ausgehen, in einem Mehrbettzimmer untergebracht zu werden. Die Leistungen dieser PKV umfassen für den Versicherten darüber hinaus auch, dass eine Privatklinik genutzt werden kann. Im Zahnbereich werden bei diesem Tarif Aufwendungen zu 30 % erstattet. In den ersten 12 Monaten werden maximal 500 € und in den ersten 24 Monaten maximal 1.000 € erstattet.

Kostenerstattung für ambulante Leistungen bei Tarif BZB 30

  • ärztliche Behandlungen: 30 %

  • Psychotherapeut: bis zum 2,3-fachen Satz der GOP

  • Arzneimittel: 30 % (bis zu einer Selbstbeteiligung von 200 € im Jahr)

  • Heilmittel: 30 % (bis zu einer Selbstbeteiligung von 200 € im Jahr)

  • Hilfsmittel: 30 % (bis zu einer Selbstbeteiligung von 200 € im Jahr) (Sehhilfen zu 300 € alle drei Kalenderjahre; Brillengestelle bis 11 €)

Kostenerstattung für stationäre Leistungen bei Tarif BZB 30

  • allgemeine Krankenhausleistungen: 30 % (privatärztliche Behandlung möglich)

  • Belegarzt

  • Mehrbettzimmer

  • Privatklinik kann genutzt werden.

  • Ersatzkrankenhaustagegeld von 1,80 € bei Verzicht auf privatärzliche Leistungen

Kostenerstattung für zahnärztliche Leistungen bei Tarif BZB 30

  • Zahnbehandlungen: 30 %

  • Kieferorthopädie: 30 %

  • Implantate: 30 %

  • Inlays: 30 %

  • Zahnersatz: 30 %

  • In den ersten 12 Monaten werden maximal 500 € der Kosten und in den ersten 24 Monaten maximal 1.000 € der Kosten bei Zahnbehandlungen übernommen.

Beitragsrückerstattung

  • Der Tarif bietet eine Beitragsrückerstattung.

Versicherungsberechtigte

  • Beamte dürfen sich über den Tarif BZB 30 krankenversichern.

Selbstbehalt

  • 0 €


Stand: 1.4.2008

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