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Debeka private Krankenversicherung Tarif BSB

Der Tarif BSB richtet sich ausschließlich an Beihilfeberechtigte, also Beamte, Richter, Soldaten oder Angestellte des Bundes, des Landes oder der Gemeinde. Da die ihnen gewährte Beihilfe nicht alle im Krankheitsfall anfallenden Kosten trägt, ist eine zusätzliche Absicherung sinnvoll. Der Tarif BSB bietet für diesen Fall vier verschiedene Tarifstufen: BSB20, BSB30, BSB50 sowie eine Kombination aus BSB30 und BSB20. Bei BSB20 beträgt der Erstattungssatz 20 Prozent, bei Tarifstufe BSB50 hingegen 50 Prozent. Zusammen mit dem vorhandenen Beihilfesatz wird ein hervorragender Rundumschutz gewährleistet.

Im ambulanten Bereich werden neben den allgemeinen Leistungen auch Behandlungen durch Heilpraktiker sowie psychologische Behandlungen erstattet. Arznei-, Hilf- und Heilmittel werden nach den jeweiligen Erstattungssätzen der Tarifstufen übernommen. Die Erstattung für Sehhilfen ist insofern eingeschränkt, als es für Brillengestelle nur eine Erstattung in Höhe von elf Euro gibt. Auch die Anschaffung einer neuen Sehhilfe setzt voraus, dass sich die Sehstärke um mehr als 0,5 Dioptrien verändert hat. Bei Hilfsmitteln gilt, dass sobald sie den Höchstsatz von 300 Euro überschreiten, sie nur alle drei Jahre erstattet werden. Ist ein Defekt an dem Hilfsmittel vorhanden, der den Gebrauch unmöglich macht, setzt die Drei-Jahres-Frist aus und das entsprechende Hilfsmittel wird bereits vorher ersetzt.

Stationäre Behandlungen erfolgen durch den Belegarzt. Neben den allgemeinen Krankenhausleistungen, wie beispielsweise Verpflegung und Unterbringung, werden auch Krankentransporte von der Versicherung getragen, gemäß dem Fall sie überschreiten die Zehn-Euro-Grenze.

Zahnbehandlungen werden in den ersten zwei Jahren bis zu den Rechnungshöchstbeträgen erstattet. So dürfen die Kosten im ersten Jahr 500 Euro nicht überschreiten, im zweiten Versicherungsjahr wird diese Kostengrenze auf 1.000 angehoben.

 

Der Tarif BSB in der Übersicht:

 

Die Höhe der Kostenerstattung der nachfolgenden Leistungen ist von der Höhe der Beihilfe abhängig und liegt zwischen 20 und 50 Prozent.

 

Ambulante Leistungen:

  • Arzthonorare

  • Ambulante Behandlung

  • Arznei- und Verbandsmittel

  • Heilpraktiker

  • Behandlungen durch Psychologen

  • Heilmittel

  • Hilfsmittel (überschreiten die Kosten für ein Hilfsmittel die 300 Euro, wird dieses erst nach drei Jahren erneut erstattet)

  • Sehhilfen (Eigenkostenanteil für Brillengestelle ab zwölf Euro)

  • Krankentransporte

 

Stationäre Absicherung:

  • Allgemeine Krankenhausleistungen

  • Mehrbettzimmer

  • Behandlung durch einen Belegarzt

  • Kranken-, Notfall- und Rettungstransporte

 

Zahnmedizinische Absicherung:

  • allgemeine Zahnbehandlungen

  • Zahnersatz

  • Kieferorthopädie

  • Rechnungshöchstbeträge in den ersten zwei Jahren von 500 bzw. 1.000 Euro

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