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Debeka private Krankenversicherung Tarif BSB50

Der BSB 50 ist eine von der Debeka angebotene private Krankenversicherung und gewährt als Basistarif für Beihilfeberechtigte eine Übernahme von 50 % der Kosten für ambulante ärztliche Behandlungen. Die Aufwendungen werden mindestens bis zum 1,15-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte erstattet. Nimmt der Versicherte bei Tarif BSB 50 eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch, ist ihm eine Kostenerstattung zu 50 % bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln gewiss. Dabei wird von der Debeka ein Selbstbehalt von maximal 200 € im Jahr veranschlagt.

Nutzt ein Beamter diesen Tarif, wird ihm eine Übernahme von Kosten zu 300 € alle drei Kalenderjahre bei Sehhilfen garantiert. Aufwendungen für Brillengestelle werden bei dieser Krankenversicherung zu 11 € erstattet. Im Bereich Zahn ist dem Versicherungsnehmer bei dieser PKV eine 50-prozentige Kostenerstattung sicher, die sich sowohl auf Zahnbehandlungen, Zahnersatz als auch auf Implantate, Inlays und kieferorthopädische Behandlungen bezieht. Die Übernahme der Kosten ist auf maximal 500 € in den ersten 12 Monaten, in den ersten 24 Monaten auf 1.000 € bei dieser Krankenversicherung begrenzt. Die Debeka erstattet Versicherungsnehmern bei Inanspruchnahme dieser PKV Beiträge zurück, wenn Leistungsfreiheit vorliegt.


Kostenerstattung für ambulante Leistungen bei Tarif BSB 50

  • ärztliche Behandlungen: 50 % (mindestens bis zum 1,15-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte)

  • Psychotherapeut: bis zum 2,3-fachen Satz der GOP

  • Arzneimittel: 50 % (bis zu einer Selbstbeteiligung von 200 € im Jahr, darüber hinaus 100 %)

  • Heilmittel: 50 % (bis zu einer Selbstbeteiligung von 200 € im Jahr, darüber hinaus 100 %)

  • Hilfsmittel: 50 % (Sehhilfen maximal 300 € alle drei Kalenderjahre; Brillengestelle zu 11 €)

Kostenerstattung für stationäre Leistungen bei Tarif BSB 50

  • allgemeine Krankenhausleistungen: 50 % (mindestens bis zum 1,15-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte)

  • Belegarzt

  • Mehrbettzimmer

  • grundsätzlich freie Wahl der Krankenhauses

Kostenerstattung für zahnärztliche Leistungen bei Tarif BSB 50

  • Zahnbehandlungen: 50 %

  • Kieferorthopädie: 50 %

  • Implantate: 50 %

  • Inlays: 50 %

  • Zahnersatz: 50 %

  • Bei Zahnbehandlungen wird vom Versicherer in den ersten 12 Monaten eine Kostenübernahme von maximal 500 € und in den ersten 24 Monaten maximal 1.000 € gewährt.

Beitragsrückerstattung

  • Eine Beitragsrückerstattung beinhaltet Tarif BSB 50.

Versicherungsberechtigte

  • Die PKV kann von Beamten genutzt werden. 

Selbstbehalt

  • Tarif BSB 50 sieht einen Selbstbehalt von 0 € vor. 


Stand: 1.4.2008

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