Debeka private Krankenversicherung Tarif BSB30
Wenn sich Beamte bei der Debeka über den Tarif BSB 30 krankenversichern, können sie auf eine 30-prozentige Kostenübernahme vertrauen. Der Tarif gewährt diese im ambulanten, stationären und auch zahnärztlichen Leistungsbereich. Kosten für psychotherapeutische Behandlungen werden bei dieser privaten Krankenversicherung bis zum 2,3-fachen Satz getragen. Bei der Anfertigung einer Sehhilfe ist bei Tarif BSB 30 von einer Erstattung in Höhe von 300 € alle drei Kalenderjahre auszugehen. Brillengestelle werden dabei zu 11 € getragen. Der Selbstbehalt des Tarifs liegt bei maximal 200 € pro Jahr für Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln.
Die Behandlung in einem Krankenhaus wird, wenn es sich um allgemeine Krankenhausleistungen handelt, zu 30 % getragen. Die versicherte Person wird außerdem von einem Belegarzt behandelt und in einem Mehrbettzimmer untergebracht, wenn Tarif BSB 30 in Anspruch genommen wird. Grundsätzlich beinhaltet die Krankenversicherung eine freie Wahl des Krankenhauses. Die 30-prozentige Kostenübernahme betrifft im Zahnbereich nicht nur Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie, sondern auch Implantate und Inlays. Die Kostenerstattung ist in den ersten 12 Monaten bei dieser PKV jedoch auf maximal 500 € vom Versicherer Debeka begrenzt, in den ersten 24 Monaten dagegen auf 1.000 €.
Kostenerstattung für ambulante Leistungen bei Debeka Tarif BSB 30
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ärztliche Behandlungen: 30 % (mindestens bis zum 1,15-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte)
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Psychotherapeut: Übernahme von Kosten bis zum 2,3-fachen Satz der GOP
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Arzneimittel: 30 % (bis zu einem Selbstbehalt von 200 € im Jahr)
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Heilmittel: 30 % (bis zu einem Selbstbehalt von 200 € im Jahr)
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Hilfsmittel: 30 % (bis zu einem Selbstbehalt von 200 € im Jahr) (Sehhilfen maximal 300 € alle drei Kalenderjahre; Brillengestelle zu 11 €)
Kostenerstattung für stationäre Leistungen bei Debeka Tarif BSB 30
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allgemeine Krankenhausleistungen: 30 %
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Belegarzt
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Mehrbettzimmer
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grundsätzlich freie Wahl des Krankenhauses
Kostenerstattung für zahnärztliche Leistungen bei Debeka Tarif BSB 30
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Zahnbehandlungen: 30 %
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Kieferorthopädie: 30 %
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Implantate: 30 %
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Inlays: 30 %
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Zahnersatz: 30 %
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Der Versicherer Debeka erstattet in den ersten 12 Monaten maximal 500 € und in den ersten 24 Monaten maximal 1.000 € bei Zahnbehandlungen.
Beitragsrückerstattung
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Bei diesem Tarif werden Beiträge in leistungsfreien Jahren zurückerstattet.
Versicherungsberechtigte
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Beamte dürfen sich über Tarif BSB30 krankenversichern.
Selbstbehalt
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0 €
Stand: 1.4.2008
